27.11.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: pressebox.de.
Die einzige Voraussetzung ist, dass diese Vergütung zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn gewährt wird. Eine Entgeltumwandlung ist also ausgeschlossen.
Datenauswertung als digitale Kompetenz
Für die Antwort ist entscheidend, ob eine „betriebliche Übung” einen Rechtsanspruch auf das Weihnachtsgeld (oder das 13. Gehalt zum Jahresende) begründet hat.
Kurz gesagt: Eine dreimalige vorbehaltlose Zahlung, die einen Rechtsanspruch begründet. Dabei genügt es nicht, wenn im Arbeitsvertrag der Vorbehalt der Freiwilligkeit vereinbart wird. Vielmehr muss bei der jeweiligen Zahlung (z.B. auf der Überweisung oder der Lohnabrechnung) darauf hingewiesen wird, dass diese Zahlung freiwillig ist und für die Zukunft keinen Rechtsanspruch begründet.
Wussten Sie,
Die letzte Möglichkeit für den Corona-Bonus für Beschäftigte ist die Lohn-Abrechnung im Dezember 2020!
Pressemitteilung von Schomerus & Partner, Steuerberater Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer
Bild: nattanan23 (Pixabay, Pixabay License)
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