03.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
Mit einem Bausparvertrag kann man sich die derzeit historisch günstigen Zinsen langfristig für eine Finanzierung sichern. Während das angesparte Guthaben beliebig verwendet werden kann, solange keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, sind Bauspardarlehen an die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Finanziert werden dürfen also nur Anschaffungen, die mit einer Immobilie zu tun haben. Doch auch dabei ist die Bandbreite möglicher Verwendungszwecke sehr groß, wie die LBS Bayern erklärt.
Als Faustregel gilt: Grundsätzlich kann mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, was fest mit einer Immobilie verbunden ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Kachelofen oder eine Alarmanlage. Aber auch größere Anschaffungen wie ein Wintergarten, eine Garage oder ein Swimmingpool können mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Und selbst die Gartenerstanlage sowie – bei Wohnzwecken – das Architektenhonorar sind in der Regelung inbegriffen.
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