02.01.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Unternehmerverbandsgruppe e.V..
Mit dem European Accessibility Act (EAA) der EU soll ab dem 1. Januar 2025 die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter ausgebaut und eine inklusive Gesellschaft gefördert werden. Unternehmen sollten sich deshalb Gedanken über Barrierefreiheit im Netz machen. Im Juni 2025 treten hierzulande die nationalen Regeln zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft, die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt sind. Betroffen sind alle digitalen Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft. Die Mindestanforderungen des BFSG beziehen sich beispielsweise auf Kontraste, Schriftgröße und Bedienbarkeit.
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Eine der zentralen Änderungen zum Jahreswechsel betrifft das Nachweisgesetz (NachwG). Bisher mussten wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist es nun möglich, diese Bedingungen in Textform elektronisch zu übermitteln. Das erleichtert in besonderem Maße die Zusammenarbeit mit international Mitarbeitenden, da der Austausch unterschriebener Papierdokumente entfällt. Auch Arbeitszeugnisse dürfen künftig in elektronischer Form erteilt werden (§ 109 Gewerbeordnung).
Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden monatlich zwischen 140 und 360 Euro fällig. Neu ist eine vierte Stufe von 720 Euro für die Firmen, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die neuen Staffelbeträge gelten ab dem Anzeigejahr 2024 und sind erstmalig zum 31. März 2025 fällig.
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Zeitgleich wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Nicht zuletzt gibt es auch Änderungen bei der Mindestausbildungsvergütung, dem sogenannten „Azubi-Mindestlohn“: Für 2025 wird er auf 682 Euro monatlich für das erste Ausbildungsjahr erhöht.
Im kommenden Jahr gelten zum Teil neue, höhere Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Dienstreisen ins Ausland. Betroffen sind unter anderem Länder wie Polen, Indien und die Türkei. Auch beim Thema Führerschein sollten Unternehmen im Auge behalten, dass sich im Straßenverkehrsrecht etwas ändert, das für unliebsame Überraschungen bei Dienstfahrten per Pkw sorgen könnte: Wer 1971 oder später geboren wurde und eine Fahrerlaubnis hat, die vor 1999 ausgestellt wurde, muss seinen alten Führerschein in Papierform bis zum 19. Januar 2025 auf den neuen Führerschein im Scheckkartenformat umstellen lassen.
Bild: Andrea Piacquadio (Pexels, Pexels Lizenz)
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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