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Das ändert sich 2025: Wichtige Neuerungen im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

02.01.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Unternehmerverbandsgruppe e.V..

Zum Jahreswechsel treten Gesetze oder Änderungen in Kraft, die sich auf die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Der Unternehmerverband weist auf eine Auswahl der Gesetzesänderungen hin.

Barrierefreiheit

Mit dem European Accessibility Act (EAA) der EU soll ab dem 1. Januar 2025 die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter ausgebaut und eine inklusive Gesellschaft gefördert werden. Unternehmen sollten sich deshalb Gedanken über Barrierefreiheit im Netz machen. Im Juni 2025 treten hierzulande die nationalen Regeln zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft, die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt sind. Betroffen sind alle digitalen Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft. Die Mindestanforderungen des BFSG beziehen sich beispielsweise auf Kontraste, Schriftgröße und Bedienbarkeit.

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Digitale Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse

Eine der zentralen Änderungen zum Jahreswechsel betrifft das Nachweisgesetz (NachwG). Bisher mussten wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist es nun möglich, diese Bedingungen in Textform elektronisch zu übermitteln. Das erleichtert in besonderem Maße die Zusammenarbeit mit international Mitarbeitenden, da der Austausch unterschriebener Papierdokumente entfällt. Auch Arbeitszeugnisse dürfen künftig in elektronischer Form erteilt werden (§ 109 Gewerbeordnung).

Ausgleichsabgabe

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden monatlich zwischen 140 und 360 Euro fällig. Neu ist eine vierte Stufe von 720 Euro für die Firmen, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die neuen Staffelbeträge gelten ab dem Anzeigejahr 2024 und sind erstmalig zum 31. März 2025 fällig.

Mindestlohn und Minijobs

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Zeitgleich wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Nicht zuletzt gibt es auch Änderungen bei der Mindestausbildungsvergütung, dem sogenannten „Azubi-Mindestlohn“: Für 2025 wird er auf 682 Euro monatlich für das erste Ausbildungsjahr erhöht.

Reisekosten und Änderungen beim Führerschein

Im kommenden Jahr gelten zum Teil neue, höhere Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Dienstreisen ins Ausland. Betroffen sind unter anderem Länder wie Polen, Indien und die Türkei. Auch beim Thema Führerschein sollten Unternehmen im Auge behalten, dass sich im Straßenverkehrsrecht etwas ändert, das für unliebsame Überraschungen bei Dienstfahrten per Pkw sorgen könnte: Wer 1971 oder später geboren wurde und eine Fahrerlaubnis hat, die vor 1999 ausgestellt wurde, muss seinen alten Führerschein in Papierform bis zum 19. Januar 2025 auf den neuen Führerschein im Scheckkartenformat umstellen lassen.

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