01.12.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: SOKA-BAU.
Die Zahl der bei inländischen Arbeitgebern der Bauwirtschaft (ohne Berlin) beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten (die acht EU-Beitrittsländer Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) hat sich von April 2011 (1.907) bis September 2011 (4.550) mehr als verdoppelt.
Der Anteil der Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten, die bei deutschen Bauarbeitgebern beschäftigt sind, ist mit weniger als 1 % im Vergleich zur Gesamtzahl der gemeldeten Arbeitnehmer nach wie vor relativ gering. Dies entspricht auch dem branchenübergreifenden Schnitt. Auch hier liegt der Anteil an Arbeitnehmern aus den EU-8-Staaten mit einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung unter 1 %.
Zwei Drittel der EU-8-Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft kommen aus Polen; 20 % aus Ungarn und Tschechien. Slowenien, die Slowakei und die baltischen Staaten stellen zusammen etwa 10 % der zugewanderten Arbeitnehmer in der Baubranche.
Zuwanderer bevorzugen die wirtschaftsstarken Regionen Westdeutschlands: Drei Viertel der Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten zieht es nach Bayern (30 %), Hessen (18%), Nordrhein-Westfalen (17 %) und Baden-Württemberg (11 %). Entgegen den anfänglichen Erwartungen sind weniger als 10 % in den neuen Bundesländern beschäftigt.
Beachtlich ist, dass tendenziell jüngere Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten bei deutschen Baubetrieben eingestellt werden. In der Altersgruppe von 25 bis 34 Jahre ist ihr Anteil um 55 % höher als der Vergleichswert deutscher Arbeitnehmer.
Im Bereich der Entsendungen aus den EU-8-Staaten – hier führt der ausländische Arbeitgeber einen Bauauftrag mit seinen eigenen Arbeitnehmern in Deutschland aus; das Arbeitsverhältnis bleibt rechtlich jedoch im Ausland verankert – hat sich die Zahl der Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten zwischen April 2011 (10.752) und September 2011 (15.072) um 40 % erhöht. Über 70 % der entsendeten Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten entfallen auf Polen.
Demgegenüber hat sich die Zahl der Entsendungen von Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien – für diese Länder gilt noch nicht die Arbeitnehmer-Freizügigkeit – nur geringfügig um 1 % erhöht.
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