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Die Berichterstattung von Aufsichtsräten ist zurückhaltend und entwicklungsfähig

01.12.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Das umfassende System der Rechtsregelungen engt die Möglichkeiten von Aufsichtsräten zur Berichterstattung und Kommunikation stark ein. Zu dieser Einschätzung kommt die 14. Panel-Befragung, die sich mit Rolle und Aufgaben des Aufsichtsrats bei der Unternehmensberichterstattung befasste.

Zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ermittelt die Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ seit 2007 mittels eines Panels kontinuierlich ein Meinungsbild unter Aufsichtsräten zu aktuellen Themen. Für die 14. Panel-Befragung wurden 52 Teilnehmer, die durch Mehrfachmandate insgesamt 185 Gesellschaften vertraten, angesprochen.

17 der repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (7 DAX, 3 MDAX, 3 SDAX, 1 TecDAX und 3 weitere). Mehr als vier Fünftel der Befragten (82,7 %) sind als Vorsitzender und/ oder stellvertretender Vorsitzender in mindestens einem Überwachungsgremium tätig.

Die Teilnehmer wurden telefonisch in vier Abschnitten zum Thema befragt: Angefangen bei den Erfahrungen mit der aktuellen Berichterstattung, über die Organisation und die Frage nach einer möglichen Reform der Berichterstattung bis hin zur Kommunikation des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung. „Dieses Thema ist topaktuell, denn der deutsche Aufsichtsrat ist im internationalen Vergleich immer noch ein weitestgehend unbekanntes Wesen “, sagt der Herausgeber und Mitbegründer der Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“, Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen.

Erfahrungen mit der aktuellen Berichterstattung

In großen/ börsennotierten Gesellschaften existiert nach der Erfahrung der Befragten einerseits häufig eine akkurate und umfangreiche externe Berichterstattung, die jedoch andererseits häufig als eher formaljuristisch, „inhaltsleer“ und zum Teil sogar „ohne praktische Bedeutung“ eingestuft wird. Zudem wurde betont, dass der Vorstand für die externe Kommunikation zuständig sei und man häufig nur den gesetzlichen Minimalanforderungen Rechnung trage.

Organisation der Berichterstattung

Eine große Mehrheit der Panel-Teilnehmer (94 %) beobachtet organisatorische und/ oder inhaltliche Veränderungen in der internen Berichterstattung des Aufsichtsrats innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre. Als wesentlicher organisatorischer Unterschied wird die vermehrte Einrichtung von Ausschüssen zur Unterstützung des Gesamtgremiums benannt (26 %). Bei den inhaltlichen Unterschieden weisen mehr als zwei Drittel der Antwortenden (68 %) darauf hin, dass die interne Berichterstattung intensiver, detaillierter und transparenter geworden sei.

Die Frage nach verstärkter Aufsichtsratskommunikation mit internationalen Investoren polarisiert die Befragten: Während 41,2 % eine unmittelbare Kommunikation ablehnen, sehen 47,1 % zumindest im Einzelfall die Notwendigkeit solcher Gespräche des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Investoren, wobei dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine zentrale Bedeutung beigemessen wird.

Tradition oder Reform der AR-Berichterstattung

Bei der Frage, wie die gegenwärtige Praxis des „Berichts des Aufsichtsrats“ und die Aufsichtsratskommunikation insbesondere auf der Hauptversammlung fortgesetzt oder verändert werden sollen, sprechen sich zwei Fünftel (42, 3 %) der Befragten dafür aus, die Aktionärsstruktur und die Unternehmensgröße bei der Ausgestaltung der Berichterstattung zu berücksichtigen. 32,7 % zeigen zudem eine Aufgeschlossenheit für das „Integrated Reporting“, von 28,8 % wird eine ausführlichere Aufsichtsratsberichterstattung ausschließlich im Rahmen des Corporate Governance-Berichts gefordert und 26,9 % präferieren die Beschränkung der Aufsichtsratsberichterstattung auf einen traditionellen Arbeits- und Informationsbericht.

Kommunikation auf der Hauptversammlung

Die Frage bezüglich einer grundsätzlichen Veränderung der Kommunikation des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung polarisiert die Panel-Teilnehmer. Während für 53,8 % eine Veränderung weiter verzichtbar ist, sind für 46,2 % Veränderungen geboten bzw. zwingend erforderlich. Aus Sicht der Vertreter der „weiteren Verzichtbarkeit“ vermag der Aufsichtsratsvorsitzende seine Rolle im Rahmen der bestehenden Gesetze durchaus stärker kommunikativ auszugestalten, die Gefahren der Haftung und möglicher Anfechtungen gebieten jedoch ein Festhalten an dem „minimalistischen“ Verhalten.

Bei der Frage nach einer stärkeren Kommunikation des Aufsichtsrats insgesamt, des Aufsichtsratsvorsitzenden und/oder der Ausschussvorsitzenden auf der Hauptversammlung sprachen sich 42,3 % dafür und 53,8 % dagegen aus. Als mögliche Risiken wurden vor allem Fehlartikulationen von internem Wissen sowie mögliche Anfechtungen und Widersprüche infolge einer ausgedehnten Kommunikation des Aufsichtsrats genannt.

„Die Befragung zeigt, dass eine oft geforderte vermehrte Kommunikation des Aufsichtsrats im heutigen Gesetzesrahmen sehr schnell an Grenzen stößt“, erklärt Dr. Arno Probst, WP/ StB und Mitglied des Vorstandes der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.


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