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Die FAS AG

28.09.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: nic media GmbH.

Die Globalisierung der Weltwirtschaft macht auch vor den Bilanzen nicht halt. So wurden in den letzten Jahren die International Financial Reporting Standards („IFRS“) bzw. International Accounting Standards („IAS“) zu der maßgeblichen Bilanzierungsvorschrift für international agierende Konzerne.

Während bis Anfang dieses Jahrtausend die Buchhaltungsvorgaben IAS noch primär von Kontinentaleuropa getrieben wurden, weiteten sich diese ab 2002 mit dem Engagement der angelsächsischen Länder zu Standards der Finanzberichterstattung (IFRS) aus. Heute besteht, mit Ausnahme der USA, in nahezu allen Ländern die Pflicht für börsennotierte Unternehmen ihre Abschlüsse nach den IFRS zu erstellen. Die USA strebt diese Verpflichtung für die nächsten Jahre ebenfalls an. Jedoch sind die IFRS nicht nur ein Thema für börsennotierte Unternehmen. Auch immer mehr innovative mittelständische Unternehmen erstellen ihre Bilanzen nach den IFRS. In einigen Ländern wie Großbritannien oder den Niederlanden sowie in vielen osteuropäischen Ländern haben die IFRS inzwischen sogar die nationalen Bilanzierungsvorschriften vollständig abgelöst. Deutschland ist in dieser Entwicklung etwas zögerlicher unterwegs und hat seit 2010 seine nationalen Abschlussvorgaben durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz („BilMoG“) zumindest den IFRS angenähert.

Die IFRS unterscheiden sich in zahlreichen Bereichen von der deutschen Bilanzierung nach dem HGB. In ihrer primären Ausrichtung stellen die IFRS auf die Berichterstattung an Investoren, also Eigenkapitalgebern, ab. Zielsetzung ist somit die Darstellung des wahren Werts des Unternehmens und die Möglichkeit der Ableitung von zukünftigen Erträgen und Cash Flows. Das HGB hingegen orientiert sich eher an den Fremdkapitalgebern. Überwiegendes Bilanzierungsprinzip ist das Vorsichtsprinzip mit dem Ziel Aktiva möglichst niedrig und Passiva möglichst hoch anzusetzen.

Hieraus ergeben sich in den verschiedensten Bereichen Unterschiede zwischen HGB und IFRS. So ist bspw. die Aktivierung von Entwicklungskosten – bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien – nach IFRS Pflicht. Nach HGB war dies bis vor dem BilMoG sogar verboten, nach dem BilMoG ist es zumindest erlaubt, wobei sich die Ausnutzung dieses Wahlrechts in der Praxis eher dürftig ausfällt. Auch die Bilanzierung von Rückstellung, ein unter HGB sehr probates Mittel zur Bildung von stillen Reserven, unterliegt nach IFRS wesentlich strengeren Vorgaben hinsichtlich des Ansatzes, jedoch auch der Höhe der Rückstellungen.

Dank der Ännäherung an die IFRS durch das BilMoG in Deutschland, dem Vergleichsdruck über das Benchmarking mit börsennotierten Unternehmen sowie dem Bedürfnis höheres Eigenkapital auszuweisen, ist auch in Zukunft von einer zunehmenden Bedeutung der IFRS, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen in Deutschland auszugehen.

Quelle: nic media GmbH
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