16.10.2012 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Nachdem wir Sie in den vergangenen Wochen ausführlich über Details der geplanten Reisekostenreform informiert haben, möchten wir Sie im letzten Beitrag in dieser Reihe über die geplanten Neuregelungen bei der auswärtigen Unterbringung von Arbeitnehmern im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bzw. bei längerfristiger Auswärtstätigkeit informieren.
Derzeitige Rechtslage
Wenn ein Arbeitnehmer an seiner auswärtigen Tätigkeitsstätte untergebracht ist, kann der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Unterbringung ganz oder teilweise steuerfrei erstatten. Hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um eine Unterbringung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder um im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit handelt.
Künftige Rechtslage
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Reformvorschlägen um mehr oder weniger unverbindliche Reformvorschläge handelt. Das "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" liegt inzwischen vor. Dennoch können sich noch diverse Änderungen ergeben. Bleiben Sie am Ball. Wir werden Sie in gewohnter Form auf dem Laufenden halten.
Hier können Sie noch mal den ersten und den zweiten Teil unserer Serie "Die Reisekostenreform (ReiKoRef) im Detail" nachlesen.
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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