17.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
„Bis Ende 2023 sollen etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragstellung nutzen, heißt es aus dem Bundesbauministerium. Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die digitale Richtung. Es ist aber noch ein langer Weg.
Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen entwickelten eigene Systeme. Das bedeutet, es existieren von Beginn an unterschiedliche Plattformen, auf denen Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ihre Unterlagen hochladen. Besser wäre es gewesen, die Länder hätten sich auf ein einheitliches Format verständigt.
Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Vorgabe, bis wann der digitale Bauantrag für alle Bundesländer verbindlich wird. Aus unserer Sicht sollte es eine Übergangsfrist geben. Danach müsste die Einreichung digitaler Bauanträge in jedem Amt möglich sein. Aber auch eine konsequente Vollständigkeitsprüfung des Antrags mit kurzfristiger Rückmeldung muss digitaler Standard werden. Bauwillige und Unternehmen warten sonst weiterhin viel zu lange auf eine Statusmeldung.“
Bild: energepic.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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