05.08.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Warth Klein Grant Thornton.
Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung vom 21. Juli 2014 zugestimmt. Nachdem die EU-Kommission das Gesetz am 23. Juli 2014 genehmigt hat und die letzten redaktionellen Änderungen eingearbeitet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, tritt das EEG 2014 nun wie geplant am 01. August 2014 in Kraft.
Was ist neu? Das Gesetz ist von 90 Paragrafen (EEG 2012 einschließlich aller abc-Paragrafen) auf 104 Paragrafen angewachsen, und wird damit noch komplexer. Inhaltlich greift das Regelwerk im Wesentlichen die Punkte auf, die von der EU-Kommission gegen das EEG 2012 vorgebracht wurden. Dabei ist zu betonen, dass die EU-Kommission erst im April 2014 ihre eigenen Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen überarbeitet hat. Die Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission beschleunigt hat auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Gewährung von nationalen Beihilfen an ausländische Energieproduzenten; hier wurde die EU-Kommission deutlich in ihre Schranken verwiesen.
Folgende wesentliche Aussagen lassen sich zum EEG 2014 treffen:
Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2015 können noch bis zum 30. September 2014 abgegeben werden (gesetzliche Ausschlussfrist). Bis dahin hat auch die Prüfung der relevanten Daten durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen.
Bleibt die Frage nach den Begrenzungen der EEG-Umlage auf Basis des EEG 2012. Hierüber gibt es noch keine Entscheidung seitens der EU-Kommission. Das am 18. Dezember 2013 eingeleitete Verfahren wird unabhängig zur Prüfung des EEG 2014 geführt; die EU-Kommission wird die Regelungen des EEG 2012 anhand ihrer neuen Leitlinien prüfen. Bezüglich der Auswirkungen dieser Prüfungen und den damit verbundenen Risiken auf die Jahresabschlüsse kann daher derzeit noch keine Entwarnung gegeben werden.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?