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Eine Wohnung ist kein Kühlschrank

02.05.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immowelt AG.

Makler kritisieren EnEV-Novelle 2014.

Seit gestern ist die Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft. Kernstück ist der verschärfte Energieausweis. Er muss künftig bei jeder Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden und neben Angaben zu Baujahr und Heizungsart auch Energieeffizienzklassen enthalten. Wirklich aussagekräftig ist aber auch der neue Energieausweis nicht, urteilen 61 Prozent der deutschen Immobilienmakler. Das zeigt der neue "Marktmonitor Immobilien 2014", eine repräsentative Studie von immowelt.de und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen.

Effizienzklassen für Gebäude ungeeignet

In der bisherigen Variante des Energieausweises ist der Energiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Ein abstrakter Wert, mit dem Otto-Normalverbraucher oft nur wenig anfangen können. Energieeffizienzklassen von A+ bis H sollen nun für mehr Klarheit sorgen. Immobilienprofis schätzen diese Neuerung grundsätzlich positiv ein: Etwa 60 Prozent denken, dass die neuen Effizienzklassen den Energieausweis verständlicher machen. Allerdings geben noch mehr Makler zu bedenken, dass der Energieverbrauch in Wohnräumen von wesentlich mehr Faktoren abhängt, als der eines Kühlschranks. So halten es 73 Prozent für problematisch, die Klassen auf Wohnungen zu übertragen.

Alte Abrechnungen aussagekräftiger als Energieausweis

Die deutschen Immobilienprofis stehen jedoch nicht nur den neuen Effizienzklassen kritisch gegenüber - auch den Ausweis an sich halten 61 Prozent kaum für geeignet, um den Energieverbrauch eines Gebäudes sinnvoll abzubilden. So hält die Mehrheit der Skeptiker einen Blick auf die Nebenkostenabrechnung der vorherigen Bewohner für aussagekräftiger als den Energieausweis (71 Prozent). Alte Nebenkostenabrechnungen hängen allerdings stark vom Nutzungsverhalten jedes Einzelnen ab. Zudem muss der Vorgänger einverstanden sein, dass Dritte seine Verbrauchszahlen zu Gesicht bekommen. Anders steht es um den Energieausweis. Ihn müssen Eigentümer ab 1. Mai bei jeder Besichtigung verpflichtend vorlegen.

Wesentliche Neuerungen der EnEV 2014 im Überblick

  • Verschärfte Austauschpflicht für Heizungen und Heizkessel
  • Behörden kontrollieren die Einhaltung der bestehenden Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
  • Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bereits bei der Besichtigung
  • Bußgelder bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro
  • Pflicht zur Veröffentlichung der Angaben des Energieausweises in Immobilienanzeigen

 


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