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Energiekostenexplosion: Neben einem befristeten Kündigungsschutzmoratorium ist vor allem gezielte staatliche Unterstützung nötig

19.07.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Die Wohnungswirtschaft Deutschland.

Die Energiekosten beim Wohnen steigen in Deutschland im Zuge der unsicheren Gasversorgung massiv. Angesichts des Ernstfalls einer Gasmangellage drohen weitere Preissprünge, die noch weit über die bisherigen hinausgehen können. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen kommen in Liquiditätsschwierigkeiten.

Die Vorleistungssummen müssen sie durch Kredite zu hohen Zusatzkosten finanzieren. Einige Wohnungsunternehmen führt das bereits an den Rand ihrer Existenz. Mit Blick auf das kommende Jahr werden im Zuge der Betriebskostenabrechnung zudem viele Haushalte nicht in der Lage sein, die massiv gestiegenen Heiz- und Warmwasserkosten zu bezahlen.

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„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihre Mieter geraten durch die Energiepreisexplosion zunehmend in finanzielle Probleme. Der in der politischen Diskussion aktuell ins Spiel gebrachte Kündigungsschutz ist bei weitem kein ausreichendes Instrument, um hier wirksam zu helfen. Denn damit bleiben am Ende die Mieter nur dauerhaft auf den immer weiter auflaufenden Schulden sitzen. Um die Energiepreisexplosionen sozial verantwortlich abzufedern, muss neben einem befristeten Kündigungsschutzmoratorium deshalb schnell eine individuell angemessene staatliche Unterstützung finanziell überforderter Haushalte eingerichtet werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Als erster Baustein sollte ein zeitlich befristetes Kündigungsschutzmoratorium gewährleisten, dass kein Mieter wegen nachgewiesenermaßen erhöhter Heiz- und Warmwasserkosten, die seine Leistungsfähigkeit übersteigen, seine Wohnung verliert. „Bereits seit Beginn der Coronapandemie haben die sozial orientierten Wohnungsunternehmen gezeigt, dass sie unterstützend an der Seite ihrer Mieterinnen und Mieter stehen. In solchen Situationen ist es für die Unternehmen im GdW ohnehin selbstverständlich, dass keiner aufgrund krisenbedingter finanzieller Schwierigkeiten seine Wohnung verliert“, sagt Gedaschko.

Als zweiter Baustein muss der Staat aber gleichzeitig dafür sorgen, dass spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens eines befristeten Kündigungsschutzmoratoriums eine individuell angemessene Unterstützung für finanziell überforderte Haushalte gewährleistet ist. Der GdW hat hierzu einen Treuhand-Hilfsfonds vorgeschlagen, mit dem finanziell stark belastete Haushalte unterstützt werden können. Anspruchsberechtigt sollte ein Empfängerkreis sein, der über die Haushalte mit Wohnberechtigungsschein hinausgeht. Denn von den Energiepreisexplosionen sind Haushalte bis in die Mitte der Gesellschaft betroffen.

Teil des zweiten Bausteins müssen auch Liquiditätshilfen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein. Durch die bereits eingetretenen Energiepreissteigerungen sind für die Wohnungsunternehmen schon jetzt Mehrkosten von über 650 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr aufgelaufen. Nur durch unterstützende Liquiditätshilfen können die hohen Energiekostenvorauszahlungen der Wohnungsunternehmen in der Konsequenz bei den Nebenkostenabrechnungen für die Mieter beherrschbar gehalten werden.

Da es sich bei den steigenden Energiekosten um eine voraussichtlich dauerhafte Entwicklung handelt, muss die staatliche Unterstützungsleistung langfristig eingeplant werden.

Derzeit ist der genaue Zeitpunkt, zu dem die Gaspreise und damit die Heiz- und Warmwasserkosten erneut stark ansteigen werden und der ein Kündigungsschutzmoratorium erforderlich macht, nicht vorhersagbar. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Gasversorgung aus Russland sehr bald zum Erliegen kommt und dann zur Sicherung der Energieversorgungsunternehmen die Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden, so wie im Energiesicherungsgesetz vorgesehen. Spätestens im Herbst muss daher der zweite Baustein einer finanziellen Unterstützung auf allen Ebenen so weit vorbereitet sein, dass sie dann auch ausgezahlt werden kann.

Gleiches gilt in letzter Konsequenz auch für einen besseren Insolvenzschutz. Die entsprechenden Vorschläge hat der GdW der Regierung unterbreitet.

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