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EU-Bürger beim Grundstückskauf in Deutschland benachteiligt

13.07.2010  — none .  Quelle: none.

Die diskriminierende Behandlung von EU-Bürgern am deutschen Immobilienmarkt verstößt gegen die im EU-Vertrag gesicherten Grundfreiheiten. Die EU-Kommission hat Deutschland daher zu einer Stellungnahme aufgefordert.

In Deutschland haben einige Gemeinden spezielle Regelungen eingeführt, durch die Ortsansässige beim Immobilienerwerb begünstigt werden. Ortsansässigen werden Baugrundstücke nämlich zu Preisen angeboten, die unter den von Gebietsfremden für vergleichbare Grundstücke verlangten Preisen liegen. Europäische Bürger, die sich aus familiären oder beruflichen Gründen in einer dieser Gemeinden niederlassen möchten, werden dadurch gegenüber Ortsansässigen benachteiligt und müssen für ein vergleichbares Eigenheim mehr zahlen als Einheimische.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die von den betreffenden Gemeinden praktizierte Diskriminierung nicht zu rechtfertigen ist und den im EU-Vertrag verankerten fundamentalen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der Freizügigkeit zuwiderläuft. Geht innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort der zuständigen deutschen Stellen ein, kann die Kommission den Gerichtshof anrufen.

Quelle: Europäische Kommission
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