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EU regelt Betriebsrenten zunächst ohne neue Kapitalvorgaben

28.05.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will im Herbst 2013 den Vorschlag einer Richtlinie zur Verbesserung der Governance und Transparenz der betrieblichen Rentenfonds vorlegen.

Dabei sollen die Aufsichts- und Kapitalregeln für Versicherer (Solvency II) zunächst nicht auf die Pensionskassen von Unternehmen ausgedehnt werden: "Der Vorschlag wird die Frage der Solvabilitätsregeln für Rentenfonds nicht behandeln", erklärte Barnier in Brüssel. "Meiner Meinung nach sollte diese Situation erneut geprüft werden, sobald wir vollständigere Daten besitzen."

Der Bedarf an weiteren technischen Informationen für die Kapitalvorgaben für Rentenfonds "sollte uns nicht aufhalten, jetzt zu handeln und die Governance und die Transparenz zu verbessern", sagte Barnier. "Diese Verbesserungen sind dringend. Die Unterschiede in dennationalen Vorgehensweisen und die Lücken in bestimmten Mitgliedsstaaten behindern die Entwicklung eines echten Binnenmarktesfür die betriebliche Altersversorgung und beeinträchtigen den Schutz der zukünftigen Rentner."

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Die Bedeutung betrieblicher Rentenfonds in Europa nimmt zu. In einigen Ländern (zum Beispiel in Frankreich und Schweden) sind auch Versicherungsunternehmen in der betrieblichen Altersvorsorge tätig. Es existieren auch andere Formen wie zum Beispiel Direktzusagen der Arbeitgeber. Betriebliche Rentenfonds haben erhebliches Potential: sie sind Teil der Lösung, um die zur Herausforderung einer alternden Gesellschaft zu bewältigen.

Die existierende europäische Richtlinie zu betrieblichen Rentenfonds stammt aus dem Jahre 2003. Sie zielt darauf ab, einen Binnenmarkt für betriebliche Rentenfonds zu schaffen und ihre Funktionsweise zu verbessern. Aus Sicht der Europäischen Kommission ist aber festzustellen, dass diese Ziele nur teilweise erreicht worden sind.

Es ist offensichtlich, dass einige Fonds, besonders leistungsbezogene Fonds, schwerwiegende Defizite aufweisen. Zudem wird die zukünftige Anwendung der Solvency II-Regeln auf Versicherer, die betriebliche Altersversorgung anbieten, Fragen des fairen Wettbewerbs aufwerfen. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat unlängst eine Untersuchung zur Solvabilität bestimmter Rentenfonds durchgeführt. "Diese Untersuchung hat gezeigt, dass wir unsere Kenntnisse noch vertiefen müssen, bevor wir über eine europäische Initiative zur Solvabilität der Rentenfonds entscheiden können", sagte Barnier.

Die derzeitige Richtlinie hat aber noch andere Lücken, zum Beispiel verpflichtet sie die Rentenfonds nicht, über ein wirksames Governance-System zu verfügen, das ein solides und vorsichtiges Management des Geschäfts gewährleistet. Zudem enthält sie keine Mindestanforderungen an Fondsverwalter und keine Details zu internen Risikomanagement- und Kontrollsystemen. Die Beobachtungs- und Beaufsichtigungssysteme der Mitgliedsstaaten unterscheiden sich, was die Kosten für Fonds erhöht, die grenzübergreifend tätig sind, die Aufsichtskooperation behindert und die Verbreitung von Information beschränkt. Auch die Zuständigkeiten von Herkunfts- und Aufnahmelandaufsehern müssen geklärt werden.

"Gleichwohl fordere ich schon jetzt die Länder mit unterkapitalisierten Rentenfonds auf, die notwendigen Maßnahmen ohne Verzögerung zu ergreifen. Ich begrüße die Initiativen, die in einigen Mitgliedsstaaten diesbezüglich ergriffen worden sind. Wie ich oft gesagt habe, meine Priorität ist der Schutz der zukünftigen Rentner",sagte Barnier.

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