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06.11.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Mir macht es Freude, denen, die gut fragen, zu antworten.
Friedrich Schleiermacher (1768-1834), protestantischer Theologe, Altphilologe, Philosoph und Publizist



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Mängelhaftung bei Bauverträgen

Gute Antworten auf Ihre Fragen

Mängelhaftung bei Bauverträgen

Es gibt wohl kein Bauvorhaben, bei dem keine Mängel aufgetreten sind. Die Mängelabwicklung und -beseitigung an sich ist schon zeitaufwändig genug, hinzu kommen laufende Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, die es für alle am Bau Beteiligten zunehmend schwieriger machen, den zahlreichen Haftungsfallen, die im Bereich des Mängelrechts lauern, zu entgehen.

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