20.06.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
Rund 4.300 Hektar Wald haben Brände im vergangenen Jahr vernichtet – eine Fläche von mehr als 6.000 Fußballfeldern. Die größte Gefahr geht dabei vom Menschen aus. Experten zufolge werden die meisten Waldbrände durch fahrlässiges Verhalten ausgelöst. „Lagerfeuer, Grills oder achtlos weggeworfene Zigarettenstummel bergen ein hohes Risiko. Schon ein einziger Funke genügt, um totes Holz oder ausgedörrte Gräser in Brand zu setzen“, sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Auch heiße Auspuffrohre beziehungsweise Katalysatoren von Fahrzeugen können Flächen entzünden. „Für Wanderausflüge deshalb nur ausgewiesene Parkplätze nutzen. Trockene Grasflächen oder Feldwege sind gefährliche Stellplätze.“
Um die Wälder zu schützen, gelten in Deutschland strenge Regeln. Offenes Feuer ist im Wald und in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten – nicht nur bei Waldbrandgefahr. Darunter fallen neben Lagerfeuern und Grills auch Camping-Kocher. Ein absolutes Rauchverbot in Wäldern gilt bundesweit von März bis Oktober. In einigen Bundesländern sind Wälder sogar ganzjährig rauchfreie Zone. Das gilt für Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern rechnen. Wie hoch diese sind, legen die Bundesländer fest. So droht beim Wild-Grillen in Brandenburg eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern von bis zu 75.000 Euro. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt müssen Barbecue-Fans unter Umständen 25.000 Euro bezahlen, wenn sie im Wald grillen.
Auch die Zigarette im Wald kann sehr teuer werden, und zwar mehrere tausend Euro. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bußgeld von bis zu 75.000 Euro möglich, in Schleswig-Holstein und Berlin müssen Raucher unter Umständen 50.000 Euro hinblättern, wenn sie im Wald mit einer brennenden Zigarette erwischt werden.
Wenn eine Warnstufe ausgerufen wird, sperren die Behörden oft auch die öffentlichen Grillplätze und Feuerstellen in Waldnähe. „Entscheidend ist immer die Lage vor Ort“, erklärt Brüning. Wer einen Waldausflug plant, muss sich also vorab über die geltenden Regelungen informieren und das Verhalten anpassen.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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