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Förderung der energetischen Gebäudesanierung unerlässlich

02.02.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Keine Halbierung der KfW-Gebäudesanierung

"Wer A sagt, muss auch B sagen." Mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, zu dem Bericht, wonach in 2012 nur 0,8 Mrd. Euro für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm aus Mitteln des Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen.

Schneider weiter: "Wer A wie Abschaltung der Atomkraftwerke sagt, muss auch B sagen und sich klar zur energetischen Gebäudesanierung bekennen. Und das heißt für uns zwingend: 2 Mrd. Euro im Jahr wären eigentlich für die KfW-Förderung notwendig. Dennoch hat der Bundestag nur 1,5 Mrd. Euro beschlossen. Wenn diese, wie jetzt gerade bekannt geworden, nicht zur Verfügung stehen, weil der Energie- und Klimafonds nicht entsprechend gefüllt ist, dann muss die Politik die Mittel aus dem Bundeshaushalt an anderer Stelle nehmen oder innerhalb des Energie- und Klimafonds umschichten."

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Gleichermaßen enttäuscht ist die Bauwirtschaft vom Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. "Wir haben den Eindruck, dass die Länder zwar die Energiewende gefordert haben, den Preis dafür aber nicht bezahlen wollen," so Schneider weiter. "Wir brauchen beides: die KfW-Förderung wie auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, damit die Energiewende gelingen kann. Denn die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe."

Regierung und Opposition, Bund und Länder haben mit ihrer Mischung aus Ankündigungen und fehlender politischer Umsetzung Investoren und Hausbesitzer gleichermaßen verunsichert. Die Anfragen bei der KfW nach Fördermitteln zur energetischen Sanierung sind 2011 um 60 % zurückgegangen. Dieses ist das Ergebnis der Hängepartie im Bundesrat. So wird eine jährliche Sanierungsquote von 2 % nicht erreicht werden.

"Ohne steuerliche Förderung wird die energetische Sanierung gerade im Mietwohnungsbau nicht vorangehen. Das bedeutet, dass Mieter über steigende Nebenkosten die Zeche für die Blockade im Vermittlungsausschuss zahlen müssen," so Schneider abschließend.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft

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