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GdW: Urteil zur Mieterhöhung - BGH bestätigt Vermieterrechte

24.11.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zum Mieterhöhungsverfahren veröffentlicht, das zugunsten der Vermieter weitere Klarheit zum maßgebenden Mietwert bei der Bezugnahme auf eine Mietspanne schaffen.

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Im Urteil vom 21. Oktober 2009 (VIII ZR 30/09) hat der BGH festgestellt, dass der Vermieter die Anhebung der Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der konkreten Vergleichsmiete anheben darf. Dies gilt auch, wenn die Mietzinsspanne für die Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten ermittelt worden ist. Der Vermieter muss sich nicht auf den Mittelwert oder gar den unteren Spannenwert beschränken. Denn auch der obere Spannenwert liegt noch innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, bewertet das Urteil als praxisgerechte Klarstellung der gesetzlichen Vermieterrechte beim Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. "Die teilweise Vermieter benachteiligende Auslegung des Mieterhöhungsrechts durch verschiedene Instanzgerichte wird mit diesem Urteil bei einem wichtigen Sachverhalt korrigiert, ohne die berechtigten Mieterinteressen außer Acht zu lassen", erklärte Freitag.
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