09.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarchitektenkammer.
Die von der Bundesregierung geplante Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird von den deutschen Architekten und Stadtplanern grundsätzlich begrüßt. Das Gesetz sei aber noch nicht ausgereift und stelle insbesondere noch keine Vereinfachung für die Praxis dar. Die im Entwurf festgelegte Anforderung für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand entspricht ungefähr dem KfW-Effizienzhausstandard 55. Die damit eingeführte Definition eines "Niedrigstenergiegebäudes" soll für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab Anfang 2018 verbindlich angewendet werden.
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Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, fordert die Bundesregierung auf, das geplante Gebäudeenergiegesetz noch rechtzeitig in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen: „Wir brauchen dringend ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und Erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt. Jetzt besteht die Chance, sich nochmals auf die Anwendbarkeit in der Praxis zu konzentrieren“. Hierzu stehe die Bundesarchitektenkammer mit konkreten und vor allem praxistauglichen Vorschlägen bereit, bestätigte Ettinger-Brinckmann. „Die Bundesregierung sollte auch im Hinblick auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission den weiteren Weg der Gesetzgebung des GEG gehen. Deutschland muss schließlich den gemeinsam in Brüssel beschlossenen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie nachkommen.“
Der Blick der Architektin gilt aber dem Wohnungsbau: „Es gilt, bei der nächsten Novelle des Gesetzes bereits im nächsten Jahr dann auch die Wohngebäude miteinzubeziehen. Dabei müssen die Klimaschutzziele und die Bezahlbarkeit des Wohnungsbaus in Einklang gebracht werden. Wichtig ist es, dass ein umfassender Ansatz im Gesetz Niederschlag findet. Ein erster Schritt sei mit der Berücksichtigung des Quartiersansatzes erfolgt. Allerdings müssten auch die Lebenszyklusbetrachtung und die Ressourceneffektivität als weitere Aspekte einfließen. Auf diese Weise würde man die Klimaschutzziele der Bundesregierung ehrlich verfolgen.“ Im Hinblick auf die Tatsache, dass gesetzliche Anforderungen wie etwa die des GEG nicht vom Staat finanziell gefördert werden dürfen, benötige man eine politische Konzeption zur Finanzierung der Klimaschutzziele, sagte Ettinger-Brinckmann.
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