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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

05.11.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Messe A+A: BAuA gab betrieblicher Praxis Anregungen und Orientierung

Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei wird nicht nur untersucht, inwiefern Beschäftigte etwa durch Lärm, Gefahrstoffe oder körperlich schwere Arbeit belastet werden. Auch der Aspekt psychische Belastung gehört ebenfalls in eine Gefährdungsbeurteilung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gab an ihrem Stand, E 52 in Halle 10, auf der Messe A+A in Düsseldorf der betrieblichen Praxis Anregungen und Orientierung für die Durchführung. Im Mittelpunkt stand das BAuA-Fachbuch "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Erfahrungen und Empfehlungen".

Arbeitsbedingte psychische Belastung umfasst Faktoren wie Arbeitsintensität, soziale Unterstützung oder Merkmale der Arbeitszeitgestaltung. Psychische Belastung ist nicht per se als negativ zu bewerten. Herausfordernde Arbeitsaufgaben können beispielsweise motivierend sein und zur Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten der Beschäftigten beitragen. Die Gesundheit kann jedoch auch durch psychische Belastung beeinträchtigt werden, beispielsweise bei ständig hohem Zeit- und Leistungsdruck oder ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, in solchen Fällen passende Gestaltungsmaßnahmen zu entwickeln, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Der betrieblichen Praxis bereitet dieser Prozess der Gefährdungsbeurteilung allerdings erhebliche Schwierigkeiten. Daher hat die BAuA im Rahmen eines Forschungsprojektes konkrete betriebliche Vorgehensweisen untersucht und diese Ergebnisse zusammen mit weiteren Hinweisen und Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung in einem Fachbuch veröffentlicht. Es stellt mögliche Vorgehensweisen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dar und berücksichtigt dabei alle Prozessschritte. Zu den Inhalten gehören auch Praxisbeispiele, die veranschaulichen, wie die Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen in unterschiedlichen Betrieben umgesetzt wurden. Darstellungen von Methoden und Porträts beispielhaft ausgewählter Instrumente und Verfahren vermitteln einen Eindruck davon, wie psychische Belastungen bei der Arbeit ermittelt, beurteilt und wie Maßnahmen abgeleitet werden können. Der Nutzer kann sich an grundsätzlichen Hinweisen und Empfehlungen orientieren, wenn er eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung plant und organisiert.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de

 

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