03.04.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger.
Köln (ots) - Der Haus und Grundbesitzerverein NRW fordert dringend, eine tückische Gesetzeslücke zu schließen, in die Käufer von Gebrauchtimmobilien tappen können. Wer mit einem Notarvertrag ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, das im Grundbuch eingetragen ist, kann nicht sicher sein, dass das Gebäude legal und mit einer Baugenehmigung errichtet worden ist. Diese Gesetzeslücke müsse geschlossen werden, fordert der Verbandsdirektor des Haus- und Grundbesitzervereins, Erik Uwe Amaya, im Gespräch mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger" am Donnerstag. Wer eine Immobilie erwerbe, die im Grundbuch verzeichnet sei, müsse sicher sein können, keinen Schwarzbau zu erwerben, sagte er.
Anlass ist der Fall einer Frau aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis, die ein 75 Jahre altes Haus gekauft hatte und nun die Abbruchverfügung des Kreises erhielt. Das Gebäude war in den Kriegswirren ohne Genehmigung errichtet worden. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Kreis Recht, der Fall liegt nun beim OVG. Amaya verlangte, es dürften nur noch Gebäude in Grundbüchern verzeichnet sein, deren Baugeschichte einwandfrei ist. "Wir werden eine Initiative ergreifen, damit diese Gesetzeslücke geschlossen wird." Man könne nicht verlangen, dass sich Privatleute über eine viele Jahre zurückliegende Baugenehmigung Auskünfte einholten.
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