02.11.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Immer mehr Städte richten diese Expertengremien ein, um sich bei architektonisch und städtebaulich wichtigen Bauvorhaben beraten zu lassen. Gestaltungsbeiräte bewerten beispielsweise die architektonische Qualität der Maßnahmen und deren Einbindung in den Stadtraum.
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Die Publikation zeigt, dass sich die Zahl der Beiräte seit 1994 mehr als verdoppelt hat – auf derzeit rund 130. Mehr als die Hälfte der Gremien sind in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen aktiv. Sie entstehen vor allem in Großstädten. „Gestaltungsbeiräte beraten die Kommunen nicht nur, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Sie fördern Debatten über gutes Planen und Bauen in den Städten und Gemeinden“, sagt BBSR-Expertin Karin Hartmann. „Ihre Einrichtung ist in der Kommune oftmals die Initialzündung, um sich langfristig mit Baukultur auseinanderzusetzen.“
Das Bundesbauministerium arbeitet gemeinsam mit dem Netzwerk Baukultur der Länder an der Förderung von Instrumenten, die zur Erhöhung der Qualität unserer gebauten Umwelt beitragen. Ein wichtiges Anliegen ist es, städtebaulich-architektonisch und infrastrukturell relevante, öffentliche und private Bauvorhaben zu qualifizieren und einen Beitrag zur Vermittlung zwischen Fachdiskurs und Bürgeranliegen zu leisten. Wie dies mit der Beratung durch Gestaltungsbeiräte gelingen kann, wird in der vorliegenden Broschüre anschaulich vermittelt, die heute auf dem 2. Netzwerktreffen Gestaltungsbeirat in Freiburg vorgestellt wurde.
Fallbeispiele aus deutschen Kommunen zeigen, wie vielfältig die Expertengremien lokal arbeiten und wie unterschiedlich ihre Zusammensetzung und ihre Tätigkeitsfelder sind. Die Publikation nimmt ebenfalls den Mehrwert der Arbeit von Gestaltungsbeiräten und ihr Wirken in Verwaltung, Politik und Stadtöffentlichkeit in den Fokus. Neben Faktoren, welche die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats fördern, stellt die Forschungsarbeit auch die Grenzen und Hemmnisse des Instruments dar. Die Veröffentlichung richtet sich an Fachleute in Kommunalverwaltungen sowie Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten.
Die Publikation ist Ergebnis des Forschungsprojekts „Perspektiven für die Baukultur in Städten und Gemeinden. Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte“. Interessierte können sie kostenfrei beim BBSR anfordern (karin.hartmann@bbr.bund.de, Stichwort: Qualität durch Gestaltungsbeiräte). Eine elektronische Version ist hier abrufbar.
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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