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Gewerbesteuerhebesätze 2009 im Bundesdurchschnitt leicht gesunken

31.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag im Jahr 2009 der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 387 % und damit nur minimal niedriger als im Vorjahr (388 %). Bei den durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen in den Bundesländern ergaben sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen zwischen einer Abnahme von 7 Prozentpunkten für Hessen und einer Zunahme von 16 Prozentpunkten für Sachsen-Anhalt.

Die durch die Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen in den Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen in Deutschland betrug im Jahr 2009 rund 32,4 Milliarden Euro; es ist damit gegenüber 2008 um 21,0 % gesunken. Nur einstellige prozentuale Rückgänge gegenüber dem Vorjahr hatten Mecklenburg-Vorpommern (- 3,5 %) und Brandenburg (- 9,8 %) verzeichnet. Alle anderen Bundesländer mussten zweistellige prozentuale Rückgänge beim Gewerbesteueraufkommen hinnehmen, im Saarland wurde mit - 27,4 % der größte Einbruch ermittelt.

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2009 bei durchschnittlich 297 % und damit einen Prozentpunkt über dem Wert von 2008. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2009 insgesamt 0,4 Milliarden Euro, dies entspricht fast genau dem Wert des Vorjahres.

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) ist bundesweit mit 401 % für das Jahr 2009 um einen Prozentpunkt gegenüber 2008 angestiegen. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 10,6 Milliarden Euro und damit 1,3 % höher als 2008.

Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) für sämtliche Gemeinden Deutschlands im Jahr 2009 werden über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen (Suchwort "Hebesätze") kostenfrei zum Download angeboten.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Quelle: Statistische Bundesamt (Destatis) / na Presseportal
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