10.01.2019 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Schon über 20 Jahre ist es her, dass sich die deutsche Rechtschreibung vom immer und allzeit großen Du verabschiedet hat. Seitdem ist auch die Kleinschreibung gestattet. Inzwischen hat sie sich fast überall gegenüber der Großschreibung durchgesetzt, mancherorts so stark, dass das große Du schon falsch aussieht.
Mehrere Chefs und Kollegen entlasten ist eine besondere Herausforderung. Mit den richtigen Strategien gelingt es!
Das ist es allerdings nicht – zumindest, wenn es beispielsweise in einem Brief steht. Denn alle Texte, in denen eine Autorin eine Leserin direkt anspricht, dürfen weiterhin Gebrauch vom großgeschriebenen Du machen. Dazu zählen natürlich auch E-Mails, Postkarten und andere persönliche Mitteilungen. Tatsächlich empfiehlt der Duden hier sogar die Großschreibung! Dem müssen Sie sich allerdings nicht anschließen. Denkbar wären also beide Varianten:
Tipp: Entscheiden Sie sich bewusst, wie nah Sie der Empfängerin oder dem Empfänger stehen. Das große Du wirkt nämlich etwas distanzierter als das kleine. In Briefen drückt es auch eine besondere Wertschätzung aus.
In allen anderen Textformen und bei unpersönlichen Ansprachen zum Beispiel in Editorials oder auch in der Werbung ist nur die Kleinschreibung zulässig. Hier spricht die Autorin schließlich nicht direkt zu einer Leserin. Im Zweifelsfall – kleinschreiben!
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