01.02.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V..
Über 9 Milliarden Euro nahmen die deutschen Bundesländer 2014 durch die Grunderwerbssteuer ein. Das waren 53 Prozent jener Steuern, die allein den Bundesländern zugutekommen. Bis 2006 lag die Grunderwerbssteuer einheitlich bei 3,5 Prozent, dann öffnete der Bund den Steuerwettbewerb für die Länder. Doch statt den Satz zu senken, erhöhten alle Bundesländer außer Bayern und Sachsen die Steuer auf mittlerweile bis zu 6,5 Prozent – nicht zuletzt, weil eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs verhindert, dass die Länder einen Großteil der Mehreinnahmen abgeben müssen.
Durch die hohe Steuerlast kommt es zu sogenannten Lock-in-Effekten, zeigt die IW-Expertise, die im Auftrag des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung entstand: Weil bei jedem Verkauf ein hoher Aufschlag fällig wird, wird der Handel mit Wohnungen gebremst und Neubauten werden unnötig teuer. Das ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass teilweise mehrfach Grunderwerbssteuer fällig wird – etwa dann, wenn erst ein Grundstück an einen Bauträger geht, der es bebaut und Eigentumswohnungen weiterverkauft. Inklusive der Umsatzsteuer, die auf Bautätigkeiten fällig wird, liegt die Steuerlast schnell bei über 18 Prozent des Kaufpreises.
Laut IW gibt es für die Regierung zwei primäre Ansatzpunkte, um die Grunderwerbssteuer neu zu gestalten: „Die Politik muss den Anreiz des Länderfinanzausgleichs eliminieren, die Grunderwerbssteuer immer weiter zu erhöhen“, sagt IW-Steuerexperte Tobias Hentze. „Analog zur Mehrwertsteuer sollte die Bundesregierung einen Vorsteuerabzug bei Neubauten einführen“, ergänzt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. Dies, so die Ökonomen, würde die Steuerlast insgesamt senken und die Verzerrungen zwischen Neubauten in Eigenregie und Bauträgermodellen verringern.
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