07.11.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund.
„Der Bundesrat hat heute den ersten Schritt zu einer sozialeren Grundstückspolitik gemacht und die bestehende Rechtslage deutlich verbessert. Grundstücke des Bundes müssen nicht länger zu Höchstpreisen im Rahmen eines Bieterverfahrens vergeben werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Beschluss des Bundesrates. Künftig sollen bundeseigene Grundstücke ohne Bieterverfahren zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert verkauft werden können. Sollen die Grundstücke für Zwecke des sozialen oder des studentischen Wohnungsbaus genutzt werden, sollen sie verbilligt an Kommunen abgegeben werden.
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Siebenkotten: „Wir begrüßen diesen Bundesratsbeschluss. Bisher haben der Wettlauf um knappes Bauland und die damit verbundenen Preissteigerungen von Grundstücken den Bau bezahlbarer Wohnungen ausgebremst und oft verhindert. Jetzt müssen Kommunen, die beispielsweise Sozialwohnungen bauen wollen, nicht länger in einem Bieterverfahren mit finanzstarken Dritten und Spekulanten um Bundesgrundstücke konkurrieren. Mit dem verbilligten Verkauf von Bundesgrundstücken an die Kommunen steigen die Chancen, bezahlbare Mietwohnungen zu realisieren.“
Der Bundesratsbeschluss wird jetzt dem Bundestag zugeleitet. Im Rahmen der Konsultationsgespräche der potenziellen Jamaika-Koalitionäre zum Thema Wohnen wurde die Grundstücksfrage bereits diskutiert: „Sollen Grundstücke, zum Beispiel der BImA oder der Deutschen Bahn, für Wohnbauflächen günstig bereitgestellt werden?“ Jetzt sind die Bundestagsfraktionen am Zug.
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