13.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
„Für Arbeitgeber, die dringend Arbeitskräfte suchen, ist das eine echte Erleichterung“, sagt der Leiter der Rentenberatung bei Ecovis Andreas Islinger. Lesen Sie hier, was genau geplant ist.
„Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner waren für die Behörden ein riesiges Bürokratiemonster“, sagt Rentenberater Islinger. Diese Hinzuverdienstgrenzen fallen nun voraussichtlich komplett weg. Das Kabinett hat hierzu den Entwurf zum 8. Sozialgesetzbuch IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Ergebnis: Altersrentner sollen künftig so viel dazuverdienen können, wie sie wollen.
Was gilt künftig für Altersrentner und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten?
Was gilt für Landwirte?
Bild: Yakobchuk Olena (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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