18.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Es ist soweit. Die neue HOAI 2013 ist am 16.7.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und vorgestern, am 17.07.2013, in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt die HOAI von 2009 außer Kraft.
Was ist neu, was bleibt gleich?
Geändert hat sich bei den anrechenbaren Kosten, dass nunmehr die vorhandene Bausubstanz wieder berücksichtigt werden soll und dafür die Umbauzuschläge gesenkt wurden, die Leistungsbilder, die in weiten Teilen völlig neu gefasst worden sind, die Bewertung der einzelnen Leistungsphasen für die einzelnen Leistungsbilder und eine ganze Anzahl von eher systematisch bedeutsamen Kleinigkeiten und Klarstellungen.
Die Systematik der HOAI 2013 entspricht im Wesentlichen der alten Systematik der HOAI 2009. Gleich geblieben ist die Ermittlung des Honorars aus den anrechenbaren Kosten entsprechend der Kostenberechnung oder Kostenvereinbarung, der Honorarzone, des Tafelwertes, eventueller Zuschläge und Nebenkosten. Gleich geblieben ist auch die Beschränkung der HOAI auf die planerisch-schöpferischen Leistungen Flächenplanung, Architektur, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Haustechnik.
AnzeigeThemen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?