19.03.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wir haben uns in der Bundesregierung vorgenommen, für eine zeitgemäße Bildungsfinanzierung zu sorgen. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes gehen wir hierfür einen weiteren Schritt. Dabei erhöhen wir nicht nur die Bedarfssätze und stocken dadurch die finanzielle Unterstützung auf, sondern wir machen die Regelungen auch einfacher, transparenter und gerechter. Wir brauchen aber noch mehr. Deshalb haben wir in der Koalition verabredet, eine Mindestausbildungsvergütung zu schaffen. Diese muss sich an den Durchschnitt der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen anlehnen, anstatt sich an fiktiven Zahlen zu orientieren. Deutschland braucht Fachkräfte. Der Schlüssel dazu liegt in einer guten, zukunftsorientierten Berufsausbildung und in deren angemessenen Vergütung. (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil)
Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. das Ausbildungsgeld (Abg). Folgende Änderungen sind vorgesehen:
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