25.04.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
Bei Mietwohnungen schlagen die Betriebskosten mit mehr als zwei Euro pro Quadratmeter und Monat zu Buche – Tendenz stark steigend. „Wenn der Betriebskostenabrechnung eine zu große Wohnfläche zugrunde liegt, zahlen Mieterinnen und Mieter schnell hundert Euro zuviel im Jahr“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung.
CO2-Kostenaufteilungsgesetz, Heizkostenverordnung & Co.
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Wer eine Wohnung vermietet, darf die Heizkosten bis zur Hälfte nach Quadratmetern abrechnen. Auch die Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten ist nach Fläche erlaubt, wenn nicht in allen Wohnungen Wasserzähler installiert sind. Dann wird der Verbrauch des gesamten Hauses auf die jeweilige Wohnfläche umgelegt – je größer die eigene Mietfläche, umso höher ist die Rechnung. „Deshalb lohnt es sich immer nachzumessen und zu überprüfen, ob die Flächenangaben übereinstimmen. Dies gilt vor allem, seit der Bundesgerichtshof 2018 entschieden hat, dass für Betriebskosten die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich ist“, rät R+V-Experte Rempel. „Davor mussten Mieterinnen und Mieter hier eine zehnprozentige Abweichung tolerieren.“
Bild: JESHOOTS.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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