23.06.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
„Ganz gleich, ob Beschäftigte im Büro, in der Produktion oder von zuhause arbeiten, wichtig ist es, so gut wie möglich mit den Temperaturen umzugehen,“ so Dr. Stephan Sandrock vom ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.
Andauernde Hitze kann sich in Büro und Produktion auf das körperliche Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auswirken. „Gegen die mögliche Belastung können Beschäftigte einiges tun,“ so der Fachbereichsleiter für Arbeits- und Leistungsfähigkeit. „Das gilt für das Büro und für das Arbeiten von zu Hause gleichermaßen.“
Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur (ASR A3.5) sollte es in Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 °C sein. Technische Regeln konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung, sind allerdings rechtlich nicht bindend.
Bei über 26 °C zu arbeiten kann gesundheitsgefährdend sein, zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Ältere, Schwangere, stillende Mütter). In diesen Fällen ist anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Der Arbeitgeber ist bei einer Lufttemperatur im Raum von über 30 °C angehalten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet beispielsweise für eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten) und der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung) zu sorgen, die inneren thermischen Lasten zu reduzieren (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben), auf das Lüften in den frühen Morgenstunden zu verweisen, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung zu nutzen, die Bekleidungsregelungen zu lockern oder geeignete Getränke zur Verfügung zu stellen (z. B. Trinkwasser).
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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