25.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: IG Metall.
Die IG Metall, der Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) haben in der vierten Runde der Tarifverhandlungen über Branchenzuschläge für die Leiharbeitsbeschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie eine Einigung erzielt. Danach erhalten Leiharbeitnehmer auf ihr Grundentgelt einen stufenweisen Zuschlag von bis zu 50 Prozent, der die Entgeltdifferenz zu Stammbeschäftigten teilweise ausgleicht. Nach sechs Wochen Einsatzdauer beträgt dieser Branchenzuschlag 15, nach dem dritten Monat 20, nach dem fünften Monat 30, nach sieben Monaten 45 und nach weiteren zwei Monaten 50 Prozent.
"Das ist ein guter Tag für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Das Ergebnis ist ein wichtiger Schritt hin zur fairen Bezahlung von Leiharbeitnehmern", sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied und Verhandlungsführerin der IG Metall, am Dienstag in Frankfurt. Damit sei ein wesentliches Ziel zur Verbesserung der Bedingungen von Leiharbeitnehmern in der Metall- und Elektroindustrie erreicht worden.
Der Tarifvertrag soll am 1. November 2012 in Kraft treten und hat eine Laufzeit bis Ende 2017. "Die Tarifvertragsparteien haben mit dem Tarifvertrag einen zentralen Beitrag zu mehr Fairness bei der Leiharbeit geleistet", sagte Schwitzer. Der bundesweit erste Tarifvertrag über Branchenzuschläge solle Vorbild für andere Branchen sein.
Für einen Leiharbeitnehmer in der untersten Entgeltgruppe beispielsweise beträgt der Branchenzuschlag je nach Einsatzdauer zwischen 186,33 Euro und 621,09 Euro pro Monat.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?