05.12.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Interhyp AG.
"Wer auf die Auszahlung des Darlehens noch vor Jahreswechsel angewiesen ist, sollte sich bei der Zusammenstellung seiner Unterlagen beeilen. Mehr Zeit hat, wer nur eine Kreditzusage braucht", erklärt Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied der Interhyp AG.
Bei etwa neun von zehn Instituten endet die Einreichfrist für die Kreditauszahlung in 2017 bereits in der ersten Dezemberwoche. Bei einigen ist die Einreichung bis Mitte Dezember möglich, bei einigen wenigen dagegen bereits Ende November verstrichen. Für einen reibungslosen Ablauf müssen alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein – wie zum Beispiel der Nachweis des Eigenkapitals, die Vorlage der Fälligkeitsmitteilung des Notars oder auch der rangrichtige Eintrag der Grundschuld. Bis etwa 15. Dezember haben Kaufinteressenten Zeit, die noch in diesem Jahr auf eine Kreditentscheidung hoffen, aber erst im kommenden Jahr eine Darlehensauszahlung benötigen. Bei vielen Banken müssen für diesen Prozess die vollständigen Finanzierungsunterlagen in der zweiten Dezemberwoche vorliegen. Einen schnellen Überblick können sich Kreditnehmer verschaffen, indem sie sich an Baugeldvermittler wenden. Diese vergleichen neben aktuellen Kreditkonditionen ebenso bankinterne Vorgaben und Termine.
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