27.01.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: immobilienscout24.de.
Mehr als 530.000 Menschen gelten in Deutschland derzeit als obdach- oder wohnungslos. Dabei bedeutet „obdachlos“ das Fehlen jeglicher festen Unterkunft, etwa wenn Betroffene auf der Straße leben, während „wohnungslos“ zusätzlich Personen einschließt, die keinen eigenen Wohnraum haben und beispielsweise bei Bekannten oder in Notunterkünften leben. Diese Problematik wird durch den seit Jahren rückläufigen Bestand an Sozialwohnungen verschärft.
Um diesem Missstand zu begegnen, startet ImmoScout24 gemeinsam mit ONE WARM WINTER, der Obdachlosenhilfe von DOJO Cares, eine neue Kampagne, die den Housing-First-Ansatz in den Fokus rückt. Zum Jahresauftakt sollen rund 200 großflächige Plakate in den Innenstädten von Berlin und Köln, Vermietende dafür gewinnen, ihre Wohnungen gezielt auch an obdachlose Menschen zu vergeben. Die Kampagne baut auf der bereits seit 2021 bestehenden Initiative HOME STREET HOME auf, mit der sich ImmoScout24 und ONE WARM WINTER aktiv im Kampf gegen Obdachlosigkeit engagieren.
Housing First setzt darauf, zuerst festen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und anschließend weitere Unterstützungsangebote anzubieten, um so langfristig die Lebenssituation von Betroffenen zu stabilisieren. Dieser Ansatz hat sich in vielen Ländern als erfolgreicher erwiesen als andere Wohnkonzepte: Nach Angaben des Bundesverbandes Housing First e.V. finden rund 90 Prozent der obdachlos gewordenen Menschen mithilfe einer eigenen Wohnung zurück in ein selbstbestimmtes Leben und ein stabiles Mietverhältnis.
Pro Jahr gehen rund 40.000 Sozialwohnungen verloren, da bestehende Sozialbindungen auslaufen. Besonders in den angespannten Mietmärkten der Großstädte haben es die über 500.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland zunehmend schwer, eine dauerhafte Unterkunft zu finden. ImmoScout24 möchte hier helfen. Mit der Unterstützung des Housing-First-Modells wollen wir den Zugang zu regulärem Wohnraum für wohnungslose Menschen erleichtern und nachhaltige Lösungen fördern.
Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24
Mit der Initiative Home Street Home können Vermietende von Wohnungen, die den Förderkriterien des Sozialamtes oder Jobcenters entsprechen (1 Zimmer, max. 50 Quadratmeter, moderate Miete bis ca. 600 Euro warm) auf ImmoScout24 schnell und einfach im Inserat kennzeichnen, dass sie offen für eine Vermietung an obdachlose Menschen sind. Mitarbeitende von Housing First Organisationen nehmen dann im Namen ihrer Klient:innen Kontakt auf und bewerben sich parallel zu allen anderen Interessierten. Die Entscheidung über die Vermietung liegt weiterhin ausschließlich auf der Anbieter-Seite. Die Miete zahlt das Sozialamt. Mit der neuen Kampagne wollen ImmoScout24 und ONE WARM WINTER mehr Menschen dazu bewegen, diese Möglichkeit zu nutzen.
Der Bundesverband Housing First unterstützt die Kampagne und klärt auf. „Es gibt viele Berührungsängste bei Vermietenden. Uns ist daher wichtig, die Vorteile eines stabilen Mietverhältnisses deutlich zu machen. Vermietende werden nicht allein gelassen, denn Sozialarbeiter:innen begleiten unsere Klient:innen auf unbegrenzte Zeit und sorgen dafür, dass die Kommunikation mit Ämtern und Vermietenden sauber läuft“, sagt Sebastian Böwe vom Bundesverband Housing First e.V.
Aus der Creative Company DOJO entstanden, wurde die gemeinnützige Stiftung DOJO Cares mit dem Ziel gegründet, mehr Verantwortung innerhalb der Kreativ- und Medienbranche zu übernehmen. Mit ihrer Initiative ONE WARM WINTER setzt sich die Stiftung seit 2011 für eine 360° ausgerichtete Obdachlosenhilfe ein – mit unterschiedlichen Projekten und Kooperationen werden sowohl akute Hilfsaktionen umgesetzt, als auch „Hilfe zur Selbsthilfe“ mit der Digitalisierung des Mediums Straßenmagazin angeboten. Mit dem Kooperationsprojekt HOME STREET HOME setzt sich die Stiftung für die Förderung des Wiedereingliederungsprogramms Housing First ein.
Themen
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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