13.07.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Eine vielfältige Belegschaft, das sind beispielsweise auch Menschen mit Hör- und Sehproblemen. „Nicht nur Menschen mit einer Schwerbehinderung können Hör- oder Sehprobleme haben. Das Alter, private Gewohnheiten, etwa häufiges Hören lauter Musik, Allergien oder Stress können die Sinneswahrnehmung ebenso verändern“, sagt Tobias Belz, Leiter des Sachgebiets Beschäftigungsfähigkeit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Deshalb sollten Betriebe etwa bei einem Feueralarm mehrere Sinne ansprechen.
Am Schweinfurter Standort des global tätigen Automobil- und Industriezulieferers Schaeffler arbeiten auch gehörlose Beschäftigte. Der Betrieb alarmiert daher in Notsituationen nicht nur akustisch, sondern in Kombination mit visuellen und haptischen Signalen. Flackerndes Licht und Vibration informieren in Sekundenschnelle beispielsweise auch Gehörlose. Denn im Brandfall zählt jede Sekunde.
Gelingender Arbeitsschutz in einer vielfältigen Belegschaft braucht eine für alle Beschäftigten verständliche Kommunikation. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe beispielsweise mit Checklisten, bei denen auch Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Informationen abgefragt werden. Auf dieser Grundlage können etwa Piktogramme oder Beschriftungen für alle verständlich gestaltet werden. Weitere Impulse zur barrierefreien Arbeitsgestaltung liefert die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.
Bild: monicore (Pexels, Pexels Lizenz)
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