Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Jahresendspurt beim Steuersparen

06.12.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.

Wer bis Silvester Ausgaben vorzieht und Einnahmen aufschiebt, kann die Abgaben an das Finanzamt noch effektiv senken.

Anzeige

Mit diesem Online-Seminar sparen Sie
Zeit und Geld:

BilMoG-Umstellung:
Umsetzung einmaliger Wahlrechte

Fallbeispiele und Praxistipps für Ihre BilMoG-Eröffnungsbilanz


Hier mehr erfahren »


Logo Telefon   Teilnahme per Telefon möglich.
Klicken Sie hier für weitere Infos.

Der Steuertarif 2011 veränderte sich ausnahmsweise einmal nicht. Dennoch kann es sich vorwiegend aus persönlichen Gründen lohnen, Einkünfte noch ins lau­fende Jahr vorzuziehen oder aber in das kommende Jahr zu verlagern. Das hängt vor allem davon ab, mit welchem Gesamteinkommen für 2010 und 2011 kalkuliert wird. Auf das richtige Vorgehen in den verbleibenden Wochen des Jahres weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.

Maßgebend für den Ansatz von Einnahmen und Ausga­ben ist generell der Zu- und Abfluss, also die Verbuchung auf dem Konto, sofern es nicht um den Bilanzgewinn geht. Wer das 2010 erhaltene Fachbuch erst nach Silvester bezahlt, kann diese Werbungskosten erst 2011 ansetzen. Wird hingegen eine Anzahlung auf die im Januar geplante Fortbildung oder Hausrenovierung noch im Dezember überwiesen, mindert dies das Einkommen 2010. Sollen im Dezember noch Arbeitsmittel angeschafft werden, wirken die sich nur in voller Höhe als Werbungs­kosten aus, wenn der Einzelpreis netto ohne Umsatz­steuer unter 410 Euro bleibt. Ansonsten muss der Gegenstand abgeschrieben werden, wobei für 2010 nur noch zeitanteilig ein Monat wirkt. „Daher ist aus Steuersicht günstiger, noch Schreibtisch und Regal zu je 350 als einen PC für 700 Euro zu bezahlen“, rät Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner Stolz Mönning Bachem. Wird aber voraussichtlich der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro in 2010 unterschritten, sollten berufliche Aufwendungen erst nach Neujahr bezahlt werden. Dann besteht die Aussicht, dass sie sich 2011 mit den anderen künftigen Ausgaben auswirken.

Mit Blick auf 2011 sollte ein Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt werden, um nicht wieder so lange auf die Erstattung vom Finanzamt zu warten. Hierzu wird die alte Lohnsteuerkarte 2010 benötigt, da es keine neue mehr gibt. Sofern der bereits eingetragene Freibetrag im Folgejahr unverändert gelten soll, müssen Angestellte dieses Mal nichts unternehmen. Denn er wirkt über den Jahreswechsel hinaus weiter. Sind mit dem Chef variable Gehaltsbestandstandteile wie Tantiemen, Gratifikationen oder Umsatzbeteiligungen vereinbart, sollte die Auszahlung je nach Progression erfolgen. „Für den Arbeitgeber spielt das Überweisungsdatum keine Rolle, sodass er einer Bitte um Verschiebung sicher nachkommen wird“, weiß die Expertin.

Selbstständige und Rentner können noch einen Rürup-Vertrag über eine Versicherung oder Investmentfonds abschließen. Von den Beiträgen lassen sich bis zu 14.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Verheiratete können sogar die doppelte Summe geltend machen, selbst wenn nur ein Partner spart. Diese private Basisrente lohnt steuerlich für Personen, die keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungseinrichtung einzahlen. Arbeitnehmer sollten eher den Abschluss einer Riester-Police noch in 2010 erwägen. Selbst bei der ersten Einzahlung an Silvester gibt es die die vollen Grund- und Kinderzulagen und für Gutverdienern eine zusätzliche Entlastung über den Sonderausgabenabzug.

Die Einkommensteuer verjährt bei Bescheiden für 2005, wenn die Erklärung 2006 abgegeben wurde. Daher sollten diese Unterlagen noch einmal genau geprüft werden. Steuerbescheide lassen sich nämlich oft auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zugunsten von Bürgern oder Unternehmern ändern. Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen können noch später berücksichtigt werden, zugunsten des Steuerzahlers allerdings nur, wenn ihn kein grobes Verschulden am späteren Bekanntwerden trifft. Hat jemand steuermindernde Tatsachen dem Finanzamt nicht angegeben, weil er sie irrtümlich für unerheblich gehalten hat, oder konnten Belege erst nachträglich beschafft werden, so kommt noch eine Änderung des Steuerbescheids in Betracht. „Notwendig ist nur, dass der formlose schriftliche Antrag rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung gestellt wird“, betont Wänger.

Das effektivste Steuersparpotential bietet eine Heirat noch bis spätestens Silvester, das Ja-Wort rettet den Splittingtarif rückwirkend für das gesamte Jahr. Das zahlt sich besonders aus, wenn ein Partner Alleinverdiener ist oder die Gehaltsunterschiede hoch ausfallen. Hier bringt die Zusammenveranlagung einen Steuervorteil von mehreren tausend Euro. Nur Paare, die in etwa gleich viel verdienen, können sich mit der Hochzeit Zeit lassen.

Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem
nach oben