31.03.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Postbank AG.
Die Neuregelung soll Umbauten und Modernisierungen fördern, etwa für mehr Wohnkomfort oder eine nachhaltige Energieversorgung. So können die Besitzer der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland jetzt ohne Zustimmung der Miteigentümer den Einbau einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge oder Umbauten zur Barrierefreiheit veranlassen. Die Maßnahmen zahlt der Eigentümer selbst.
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Einfacher wird es auch bei Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung: In Corona-Zeiten ist eine Abstimmung nun auch per Video und unabhängig von der Zahl der Anwesenden möglich. „Beschlussfähig ist jetzt eine einfache Mehrheit“, erklärt Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkasse. „Die Kosten von Baumaßnahmen tragen alle gemeinsam, wenn zwei Drittel der Eigentümer und 50 Prozent der Miteigentumsanteilsbesitzer zugestimmt haben“.
Die Novelle stärkt den Verwaltungsbeirat der WEG als Kontrollorgan, das den Verwalter überwacht. Dem Beirat kommt somit mehr Verantwortung zu. Eigentümer haben das Recht, den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abzuberufen. Außerdem erhalten Hausverwalter mehr Kompetenzen und dürfen kleinere Arbeiten eigenverantwortlich in Auftrag geben. „Vorsicht ist geboten bei der Kündigung langjähriger Dienstleister oder Versicherungen. Das sollte der Beirat vorab genau prüfen“, rät der BHW Experte.
Bild: Free-Photos (Pixabay, Pixabay License)
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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