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Keine Einschränkung der Kreislaufwirtschaft Bau durch zu hohe Auflagen

21.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.

Das deutsche Baugewerbe fordert eine durchgängige und ausgewogene Bauabfallverwertungsverordnung.

„Wir werden in kommenden Jahren weltweit betrachtet mehr bauen als je zuvor. Daher müssen wir unsere Ressourcen schonen und eine Umwelt- und Baupolitik mit Augenmaß betreiben, die sich an Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit orientiert.“ Dieses erklärte heute Vormittag der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, vor Bundestagsabgeordneten.

Pakleppa betonte besonders die hohe Recycling-Quote, die in der deutschen Bauwirtschaft bei 90 % und damit weit über der EU-Vorgabe von 70 % liegt. „Aber: Wir haben große Befürchtungen, dass uns dieser Beitrag zur Ressourcenschonung mit Inkrafttreten der Mantelverordnung nicht mehr gelingen kann; denn wir befürchten eine drastische Beschneidung der bisherigen Kreislaufwirtschaft Bau und damit einen deutlichen Rückgang der hohen Recycling-Quote.“

Über die Verwendung von Recycling-Baustoffen und die Verwertung von Böden entscheiden in der Baupraxis nicht die theoretischen Verwertungsmöglichkeiten der Verordnung, sondern die Praktikabilität auf der Baustelle. Gegen den Einsatz von Recycling-Baustoffen werden zukünftig nicht nur die umfangreichen Prüf-, Dokumentations- und Archivierungspflichten sprechen, sondern auch die eingeschränkten Verwertungsmöglichkeiten. Selbst für die Recycling-Baustoffe der höchsten Umweltverträglichkeitsklasse, die zukünftig „Produktstatus“ erhalten sollen und daher nicht mehr als Abfall gelten, sind diese umfangreichen Nachweise zu führen. Setzt der Bauherr jedoch Primärbaustoffe ein und verzichtet gänzlich auf Recycling-Baustoffe, entfallen diese bürokratischen Hemmnisse komplett.

Das gleiche gilt auch für Böden, deren Entsorgung sich bereits jetzt zu einem gravierenden Kostenfaktor entwickelt hat. Pakleppa machte folgende Rechnung auf: „Bei 100 m Straßenerneuerung steigen die Kosten allein wegen der Entsorgung des Bodenaushubs und dessen Beprobung um rund 12.000 Euro. Auf einen Kilometer hochgerechnet sind das schon 120.000 Euro – und bei zehn Kilometern 1,2 Mio. Euro.“

Da eine regionale Verwertung von Böden aufgrund fehlender Bodenbörsen und eines fehlenden Bodenmanagements öffentlicher Auftraggeber in der Regel nicht möglich ist, werden die Böden so-gleich nach der Deponieverordnung beprobt und zur nächst gelegenen Deponie transportiert. Diese Praxis wird sich mit Inkrafttreten der Mantelverordnung und durch die noch höheren Anforderungen an die Verwertung von Bodenmaterial weiter verschärfen.

„Hier leisten wir uns einen Mülltourismus, der ökologisch nicht zu verantworten und natürlich nicht nachhaltig ist. So wird zum Beispiel der Bodenaushub bei den Baumaßnahmen um Stuttgart 21 über Hunderte von Kilometern auf weit entfernte Deponien nach Mecklenburg-Vorpommern und nach Nordfrankreich transportiert.“ Erläuterte Pakleppa die derzeit geübte Praxis.

Pakleppa warnte vor einem weiteren Anstieg der Baukosten aufgrund hoher Deponiepreise: „Nach unserer Einschätzung wird es zu einer zusätzlichen Deponierung von ca. 70 Millionen Tonnen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle einschließlich Böden kommen, sofern die Mantelverordnung in der vorgelegten Entwurfsfassung in Kraft tritt. Da sich der Deponieraum weiter verknappen wird und die Deponiepreise schon jetzt anziehen, entstehen Mehrkosten von über einer Milliarde Euro jährlich, die öffentliche wie private Bauherren tragen müssen.“

Das deutsche Baugewerbe fordert daher gemeinsam mit Bauindustrie und Baustoffindustrie einen Neustart in Form einer durchgängigen und ausgewogenen Bauabfallverwertungsverordnung.

 

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