05.12.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Randstad.
Doch es gibt deutliche Lücken in der Unterstützung durch Unternehmen. Die Studie liefert Zahlen zur KI-Nutzung durch Mitarbeitende mit Behinderung:
Trotz dieser Begeisterung sind Beschäftigte mit Behinderung bei der Weiterbildung oft auf sich allein gestellt: 55 % müssen externe Schulungen nutzen, um ihre KI-Kompetenzen auszubauen – fast doppelt so viele wie bei anderen Arbeitnehmenden (32 %).
„KI bietet Unternehmen eine enorme Chance, um Barrieren abzubauen und Inklusion zu fördern. Doch dazu braucht es konkrete Maßnahmen, insbesondere Schulungsangebote für alle Mitarbeitenden“, betont Verena Menne, Director Group HR bei Randstad Deutschland: „Für 26 % der Beschäftigten mit Behinderung ist das Fehlen von Fortbildungen im Bereich KI ein Kündigungsgrund. Unternehmen, die hier gezielt investieren, verbessern nicht nur das Arbeitsklima und die Produktivität, sondern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber.“
Neben der Qualifizierung zeigt die Studie weiteren Nachholbedarf bei der Chancengerechtigkeit:
„Bei der Inklusion am Arbeitsplatz sollten alle Mittel und Wege ausgeschöpft werden. Nicht nur, weil jeder Mensch die Möglichkeit haben muss, diskriminierungs- und barrierefreier Arbeit nachzugehen, sondern weil es schlichtweg ein ökonomischer Imperativ ist“, erklärt Verena Menne. „Durch KI-gestützte Assistenztechnologien zum Beispiel können Unternehmen nicht nur Barrieren abbauen, sondern eine Arbeitsumgebung schaffen, in der alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können.“
Doch nicht einmal die Hälfte der Befragten Arbeitnehmenden mit Behinderung (46 %) kann bestätigen, dass ihr Arbeitgeber die Möglichkeiten zur Förderung von Inklusion überhaupt wahrnimmt. Dabei bietet eine gelungene Inklusion Chancen, die Produktivität zu steigern, die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und den Teamzusammenhalt zu stärken.
Weitere zu den Chancen von KI für eine gerechtere Arbeitswelt finden Sie im aktuellen Randstad New Work Trendreport „Equity“.
Bild: RDNE Stock project (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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