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Kienbaum-Studie analysiert Kompetenzen und Schwächen der Dax-Aufsichtsräte

10.03.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Kienbaum Consultants International GmbH.

Kompetenzlücken in Aufsichtsräten: Nur wenige Dax-Aufseher haben Personalkompetenz.

In den Aufsichtsräten der meisten Dax-Konzerne sitzt kein einziger Aufseher mit Human-Resources-Expertise: Lediglich je ein Aufsichtsratsmitglied von Bayer, Henkel und der Allianz verfügt über ausreichendes Wissen und Erfahrung im Personalbereich. Das ergab die Kienbaum-Studie „Farbe bekennen: Transparenz der Kompetenz im Aufsichtsrat“, für die die Managementberatung Kienbaum die Kompetenzen aller Aktionärsvertreter in den Kontrollgremien der Dax30-Unternehmen analysiert hat. Die Top-3-Aufsichtsräte in Sachen Kompetenz haben in dieser Reihenfolge: die Deutsche Bank, Allianz und E.ON. Dies ergibt der Durchschnittswert aller Expertenanteile in den sieben analysierten Kompetenzfeldern.

„Die Kompetenz-Anforderungen an die Dax-Kontrolleure sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Damit hat sich Kompetenz als zentraler Faktor effektiver Aufsichtsratsarbeit herauskristallisiert. In den Unternehmen, die ihre Aufsichtsratsarbeit professionalisieren wollen, werden deshalb die Rufe nach Kompetenzmodellen laut, die sich an objektiven Anforderungskriterien orientieren“, sagt Walter Jochmann, Autor der Studie und Geschäftsführer von Kienbaum Management Consultants.

Aufsichtsräte überzeugen mit Internationalität und Management-Know-how

Die Dax-Aufsichtsräte sind in den Kompetenzfeldern Strategie und Steuerung, Internationalität sowie Aufsichtsratserfahrung im Durchschnitt gut bis exzellent aufgestellt. In 29 der 30 Aufsichtsräte sind mehr als die Hälfte der Mitglieder Experten im Bereich Strategie und Steuerung. In den Kontrollgremien von Daimler und Lanxess liegt der Expertenanteil sogar bei 100 Prozent. Im Kompetenzfeld Internationalität erfüllen alle Aufsichtsräte die Mindestanforderung, dass mindestens ein Mitglied internationale Kompetenz in Form von fünf Jahren internationaler Erfahrung oder ausländischer Staatsangehörigkeit hat.

Viele Aufsichtsräte sind erfahrene Kontrolleure

In allen Aufsichtsräten bringt mehr als ein Viertel der Mitglieder eine mindestens fünfjährige Erfahrung in anderen Aufsichtsgremien mit. In den Kompetenzfeldern Finanzexpertise und Branchen-Know-how erfüllen durchschnittlich alle Aufsichtsgremien die Mindestanforderungen eines mindestens 25-prozentigen Anteils an Mitgliedern, die in diesen Bereichen als Experten gelten. „Auch in Feldern wie Strategie und Steuerung oder Internationalität bringen sehr viele Aufsichtsräte die geforderten Kompetenzen mit. Dagegen ist speziell das Personalwissen der Konzernkontrolleure sehr gering ausgeprägt. Gerade einmal zehn Prozent aller Aufsichtsratsgremien können auf einen HR-Experten zurückgreifen und erfüllen damit die gesetzten Mindestanforderungen. Hier müssen die betroffenen Konzerne nachsteuern, wenn sie ihre eigene Personalarbeit ernst nehmen“, sagt Kienbaum-Berater Jochmann.

Weibliche Kontrolleure sind nach wie vor selten

Der durchschnittliche Frauenanteil in den untersuchten Aufsichtsräten liegt bei 18 Prozent. Die Kontrollgremien setzen sich im Einzelnen sehr unterschiedlich zusammen: Das heißt, es gibt einige Aufsichtsräte, in denen gar keine weiblichen Mandatsträgerinnen vertreten sind; hingegen liegen sieben Dax30-Unternehmen bereits oberhalb der 30-Prozentquote. Eine exzellente Frauenquote von mehr als 40 Prozent erfüllt keiner der untersuchten Aufsichtsräte. Den höchsten Frauenanteil haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von Henkel mit 38 Prozent.

„Gender-Diversity ist aktuell im Dax30 nach personalwirtschaftlichen Kompetenzen eine der schwächsten Ausprägungen in den kumulierten Aufsichtsratsprofilen. Wir brauchen den Mut zu neuen Profilen und Qualifikationen weiblicher Kandidatinnen auf Basis von kreativen Suchprozessen in Leitungs- und Expertenfunktionen – national und international. Die anschließenden Besetzungen müssen dabei anhand eines Gesamtanforderungsprofils für den Aufsichtsrat und resultierender individueller Anforderungsprofile erfolgen. Dafür benötigen wir Transparenz über die Werdegänge und den Auswahlprozess für die Aktionäre“, sagt Walter Jochmann.


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