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Kommission hilft Unternehmen beim Schuldeneintreiben

01.08.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ManagerGate.

Unternehmen und Privatleute sollen künftig leichter Schulden in anderen EU-Staaten eintreiben können.

Mit einem am 25.07.2011 vorgelegten Vorschlag beseitigt die EU-Kommission eine weitere Hürde für grenzüberschreitende Geschäfte im europäischen Binnenmarkt. Mit der Verordnung würde ein Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung eingeführt, der Gläubigern ermöglichen soll, den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto sperren zu lassen.

"Wir müssen dafür sorgen, dass Forderungen im Ausland genauso einfach eingetrieben werden können wie im Inland", erklärte dazu die EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Wegen uneinbringlicher Forderungen gehen Unternehmen ca. 2,6 Prozent ihres Jahresumsatzes verloren." Der vorläufige Pfändungsbeschluss verhindert, dass Schuldner vor Erwirkung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache Geld von ihrem Konto abheben oder ihr Vermögen beiseite schaffen können. Damit erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Eintreibung von Forderungen im Ausland. Die nationalen Systeme zur vorläufigen Pfändung von Guthaben blieben dabei unverändert bestehen. Der Kommissionsvorschlag sieht lediglich vor, dass parallel dazu ein europäisches Verfahren eingeführt wird, auf das Gläubiger zurückgreifen können, um Forderungen in anderen EU-Ländern einzutreiben.

Derzeit können Betrüger problemlos Geld von einem Mitgliedstaat in einen anderen verschieben und Guthaben auf verschiedenen Konten in mehreren Ländern deponieren. Problematisch wird es auch, wenn über das Internet erworbene Waren nie eintreffen oder ein im Ausland lebender Elternteil keine Unterhaltszahlungen leistet. Ob und inwieweit Banken angehalten werden können, Geld von Kundenkonten an Gläubiger auszuzahlen, ist derzeit im innerstaatlichen Recht geregelt. Die aktuelle Rechtslage in den 27 Mitgliedstaaten ist kompliziert und hat langwierige und kostenaufwändige Verfahren zur Folge. Rund eine Million kleinerer Unternehmen hat Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. So werden Forderungen in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro jährlich unnötigerweise abgeschrieben, weil sich die Unternehmen nicht auf kostspielige, undurchsichtige Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern einlassen wollen.

Mehr Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung und einem Hintergrundmemo (in englischer Sprache).

Quelle: Europäische Kommission
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