21.08.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Initiative Gesundheit und Arbeit (iga).
Der ständige Druck eine neue Arbeitsstelle zu finden, Existenzängste sowie mangelnde soziale Einbindung in das Unternehmen können sich auf die Gesundheit von Beschäftigten in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Teilzeit auswirken. Gleichzeitig sind diese Beschäftigten schwerer für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu erreichen als Vollzeitbeschäftigte mit unbefristeten Arbeitsverträgen. So ist es für Teilzeitbeschäftigte durch ihre verringerte Stundenzahl häufig nur eingeschränkt möglich, an Gesundheitsangeboten teilzunehmen. Zeitarbeitskräfte stehen oft vor dem Problem, dass nicht das entleihende Unternehmen zuständig für ihre Gesundheitsförderung ist, sondern das Verleihunternehmen, von dem sie örtlich getrennt sind. Aufsuchende Gesundheitsförderung kann hier eine Lösung sein.
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„Aufsuchende Gesundheitsförderung“ bedeutet Gesundheitsförderung direkt am Schreibtisch, der Werkbank oder dem Verkaufstresen. Übungseinheiten, Informations- oder Beratungsangebote werden niederschwellig, nah am Arbeitsplatz und während des Arbeitstages angeboten. Der Vorteil: Die Beschäftigten müssen keine entfernt liegenden Räume aufsuchen oder die Gesundheitsförderung in den Feierabend verlagern. So lassen sich auch Mitarbeitende zum Mitmachen motivieren, die Gesundheitsangebote des Betriebs oft nicht wahrnehmen. Die einzelnen Angebote dienen zum Beispiel dazu, Stress abzubauen, Herz und Kreislauf zu stärken sowie Augen und Rücken zu entlasten. Das kann Erkrankungen effektiv vorbeugen. Da beispielsweise Übungen direkt am Arbeitsplatz stattfinden, können die Mitarbeitenden zugleich über die konkreten Belastungen vor Ort und Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden.
Der iga.Report „Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb“ enthält zahlreiche Beispiele zur Anwendung der Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs. Darunter: Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst, gefährliche Jobs, Arbeit in der Personenbeförderung, im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie- und Nahrungsmittelbranche. Die 52-seitige Broschüre gibt es kostenlos im Internet unter https://www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igareporte/igareport-39/
In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung zusammen. Ziel der Initiative ist es, die Gesundheit im Arbeitsleben zu fördern. iga ist eine Kooperation von BKK Dachverband e. V., der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Der iga.Report „Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb“ enthält zahlreiche Beispiele zur Anwendung der Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs. Darunter: Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst, gefährliche Jobs, Arbeit in der Personenbeförderung, im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie- und Nahrungsmittelbranche.
Die 52-seitige Broschüre gibt es kostenlos im Internet unter www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igareporte/igareport-39/.
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