02.11.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Asbestose und Lärmschwerhörigkeit sind typische Krankheiten, die durch berufliche Tätigkeiten ausgelöst werden können. Beide sind durch die Bundesregierung als anerkennungsfähige Berufskrankheiten gelistet worden. Die jetzt in aktualisierter Fassung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte "Liste der Berufskrankheiten" führt alle Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) auf.
Unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse wurde die Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten am 1. August 2017 um fünf Krankheiten erweitert: Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die baua: Praxis kompakt "Liste der Berufskrankheiten" gibt es im Internetangebot der BAuA unter Publikationen.
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