19.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Demnach steigen die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten folgendermaßen:
Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.
„Der nach schwierigen Diskussionen gefundene Kompromiss trägt der guten Baukonjunktur Rechnung und stärkt zugleich die Attraktivität der Baubranche für Nachwuchskräfte und si-chert die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Bauunternehmen gegenüber europäischen Mit-bewerbern, erklärte Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführer der Arbeitgeber heute Nacht (18. 10.) in Frankfurt am Main.
Zudem wurde vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem Mög-lichkeiten prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann, erklärte Schmieg weiter.
Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt. Der Mindestlohn ist noch bis zum Ende des Jahres 2017 für allgemeinverbindlich. Danach muss er erneut durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozial für allgemeinverbindlich erklärt werden. Für den Tarifvorschlag ist eine Erklärungsfrist bis zum 3. November 2017 vorgesehen.
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