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Mindestlohnverordnung für Dachdecker tritt in Kraft

25.03.2010  — none .  Quelle: none.

Von der Leyen: "Einstimmige Einigung sorgt für breit akzeptierte Lohnuntergrenze"

Am 18. März ist die Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk im Bundesanzeiger verkündet worden und trat einen Tag später in Kraft. Seit dem 19. März 2010 haben somit die rund 84.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche einen Anspruch auf einen Mindestlohn.

Dazu erklärt Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen:

"Ab morgen haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche für das Dachdeckerhandwerk wieder einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die einstimmige Einigung sorgt in der Branche für eine breit akzeptierte Lohnuntergrenze. Die Mindestlohnverordnung sichert flächendeckend eine faire, angemessene Entlohnung für 84.000 Beschäftigte in einer Branche, die in der Krise besonders unter Druck steht."

Der Mindestlohn beträgt künftig bundesweit 10,60 Euro. Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 erhöht er sich auf 10,80 Euro. Die Mindestlohnverordnung läuft bis zum 31. Dezember 2011. Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk existieren bereits seit dem 1. Oktober 1997.

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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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