23.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB).
Am stärksten verbreitet sind Angebote während der Elternzeit wie Weiterbildungen. Mittlerweile haben neun Prozent der Betriebe entsprechende Angebote. Im Jahr 2002 waren es noch weniger als fünf Prozent. Einen besonders starken Zuwachs verzeichnen betriebliche Kinderbetreuungsangebote. 2002 gab es diese bei zwei Prozent der Betriebe, jetzt liegt der Anteil bei rund acht Prozent. Nach wie vor selten sind dagegen Langzeitkonten zur Freistellung für Familienzeiten sowie betriebliche Maßnahmen zur Frauenförderung. Hier liegt der Anteil der Betriebe bei jeweils rund zwei Prozent. Der Anteil an Betrieben, die mindestens eine der genannten familienfreundlichen Maßnahmen anbieten, ist seit 2002 von sechs auf 16 Prozent gestiegen.
Bei größeren Betrieben sind die Anteile generell höher. Maßnahmen zur Frauenförderung beispielsweise gibt es bei 21 Prozent der Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten.
Für alle in der Studie untersuchten familienfreundlichen Maßnahmen zeigt sich ein Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Wiedereinstiegs der Mütter nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung: Mütter aus Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen kehren schneller zu ihrem Arbeitgeber zurück als Mütter, die in Betrieben ohne diese Maßnahmen arbeiten. Je mehr familienfreundliche Maßnahmen ein Betrieb aufweist, umso kürzer sind die Erwerbsunterbrechungen der Mütter.
Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1818.pdf.
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