27.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.
Dabei können die staatlich subventionierten Beschäftigungsverhältnisse nach Feierabend die Situation auf dem Arbeitsmarkt verzerren, wie eine aktuelle Untersuchung nun zeigt.
In den vergangenen zehn Jahren haben immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine geringfügige Nebenbeschäftigung aufgenommen. Sie übten also zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis einen Zweitjob aus, auf den sie keine Steuern und Sozialabgaben entrichten mussten – monatlicher Höchstverdienst: inzwischen 450 Euro. Von 2004 bis 2013 stieg die Zahl der Neben-Minijobber von 1,66 auf 2,59 Millionen. Warum das so ist, haben die Berliner Sozialforscherin Dr. Tanja Schmidt und Dr. Dorothea Voss von der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Sie werteten dafür Daten des Sozio-oekonomischen Panels der Jahre 2004 bis 2011 aus.
Ihre wichtigsten Ergebnisse:
Branchen mit vielen Teilzeitjobs weisen auch eine hohe Quote an Neben-Minijobs auf. Neben-Minijobberinnen haben ihre Hauptbeschäftigung am häufigsten in den drei Branchen „Erziehung, Unterricht, Forschung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ sowie „Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherungen, Interessenvertretung“. In diesen öffentlichen oder halböffentlichen Sektoren habe es in den vergangenen Jahren „Umbrüche in der Beschäftigung“ gegeben, merken Schmidt und Voss an: Der öffentliche Dienst baute Stellen ab, gleichzeitig nahm Teilzeitbeschäftigung zu. Seit Anfang der 1990er-Jahre hat sich der Anteil der Teilzeitjobs fast verdoppelt – auf 30 Prozent. Auch in den anderen beiden Branchen wird immer mehr in Teilzeit gearbeitet. Das Entgeltniveau liege „im unteren bis mittleren Bereich, so dass insbesondere für Teilzeitbeschäftigte angenommen werden kann, dass sie in der Haupttätigkeit kaum ein existenzsicherndes Einkommen erzielen können“.
Sowohl das Gesundheits- und Sozialwesen als auch den Bildungssektor nennen die beiden Forscherinnen „besonders auffällige Branchen im Geschehen um Neben-Minijobs“. Hier üben viele Neben-Minijobber den gleichen Beruf in Haupt- und Nebentätigkeit aus. Daher sei zu untersuchen, inwieweit der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs eine problematische Aufspaltung von Arbeitszeitvolumen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung beschleunigt – gerade bei den gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen. In den betroffenen Branchen werde es bei einer gleichzeitigen Ausweitung von Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung immer schwieriger, mit einem einzigen Beschäftigungsverhältnis ein existenzsicherndes und ausreichend sozial absicherndes Einkommen zu erzielen. „Auch weil der Neben-Minijob mit Blick auf die erworbenen Ansprüche an das soziale Sicherungssystem Nachteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufweist, ist die geringfügige Nebenbeschäftigung insbesondere für Frauen daher ein prekärer Pfad.“