23.05.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..
„Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine – allerdings recht schlichte – Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen”, heißt es von Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). „Je nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell.”
Vom Erwerb über die Verwaltung bis zur Veräußerung der Immobilie
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen plädiert ebenfalls für ein einfaches Bewertungsmodell. „Wenn Steuerzahler zur Bewertung ihrer Grundstücke in einer Extra-Steuererklärung lediglich Flächenangaben zur Grundstücksgröße und zum Wohnraum beziehungsweise zu Betriebsflächen machen müssen, ist dies vertretbar”, meint Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes. „Auf die Ermittlung von Bau- und Sanierungskosten sowie Wertangaben des Grundstücks sollte die Politik bei der Grundsteuerreform dagegen verzichten, weil dies zu verwaltungsaufwendig ist.”
Im April hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt, worüber der » DDIV bereits berichtete. Bis Ende 2019 soll sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll. Angestrebt wird, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. „Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen – andere auch weniger”, kündigt Niedersachsens Finanzminister an. „Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten.”
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