11.03.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarchitektenkammer.
Nach wie vor zeigen sich zudem Gehaltsunterschiede zwischen Architektinnen und Architekten auch bei vergleichbarem Berufsumfeld und vergleichbarer Position im Unternehmen.
Die aktuelle Sonderauswertung „Geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede bei angestellten Kammermitgliedern“ zeigt, dass systematische Gehaltsunterschiede zwischen Architektinnen und Architekten bestehen. Betrachtet wurden angestellt tätige Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Als Datenbasis diente die bundesweite Strukturbefragung aller Kammermitglieder der Länder im Jahr 2020. Die Gehaltsvergleiche basieren auf den Angaben von 9.355 Personen zu ihren Gehältern im Jahr 2019.
Beim Vergleich der Bruttojahresgehälter aller befragten angestellten Kammermitglieder ergibt sich eine Gehaltslücke von 26% zwischen weiblichen und männlichen Kammermitgliedern (unbereinigter Gender-Pay-Gap). Bei Berücksichtigung lohnbestimmender Einflussfaktoren wie dem zeitlichen Arbeitsumfang, der Berufserfahrung, der Position im Unternehmen sowie der Art und Größe des Arbeitgebers ergibt sich der sog. „bereinigte Gender-Pay-Gap“. Die Gehaltslücke konkretisiert sich dann beim Stundenlohn je nach betrachteter Teilgruppe und ist durchaus uneinheitlich: So verdienen junge Frauen in leitender Tätigkeit in mittleren Büros durchschnittlich etwa 2% mehr als ihre männlichen Kollegen. Bei mehr Berufserfahrung zeigt sich ein anderes Bild: Insbesondere in kleinen Büros und in Büros mit über 50 Mitarbeitenden beträgt die Gehaltslücke von Frauen in leitender Tätigkeit im Durchschnitt 13% gegenüber Männern in vergleichbarer Position.
Die Sonderauswertung analysiert den Gender-Pay-Gap differenziert nach zeitlichem Umfang der Tätigkeit, Art des Arbeitgebers, Berufserfahrung, Größe des Büros und Position im Unternehmen.
Die tiefgehende statistische Analyse zeigt, dass es am Arbeitsmarkt für Architektinnen und Architekten auch dann eine Gehaltslücke gibt, wenn sich Frauen und Männer in lohnrelevanten Merkmalen wie Arbeitsumfang, Berufserfahrung, Größe und Art des Arbeitgebers sowie Position im Unternehmen nicht unterscheiden. Zwar erweist sich die Gehaltslücke als deutlich geringer, als sie bei einem bloßen Blick auf die Jahresgehälter erscheint und liegt etwa auf dem Niveau, das 2020 branchenübergreifend in der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamt errechnet wurde. Gleichwohl handelt es sich hierbei um ein Indiz für mangelnde Gleichbehandlung.
Besonderes Augenmerk verdient in Zukunft zudem die Frage, weshalb angestellte Architektinnen überdurchschnittlich häufig immer dort anzutreffen sind, wo die im Vergleich geringeren Stundenlöhne gezahlt werden, in kleineren Büros und seltener in Führungspositionen.
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