12.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: KfW.
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW sagt: „Für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung „grünen“ Stroms ein zentraler Faktor. Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung. Den Kundinnen und Kunden machen wir den Zugang über das digitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.“
Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers ab Montag, dem 04.09.2023 abgerufen werden.
Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm finden Sie seit Sonntag, den 03.09.2023 unter Solarstrom für Elektroautos (442).
Bild: Mike (Pexels, Pexels Lizenz)
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