01.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Weka Media.
Die Regeln der VOB 2015 Teil C sind in wesentlichen Punkten grundlegend neu gefasst Diese Novelle hat direkte Auswirkungen auf Ausschreibung und Abrechnung von Hoch- und Tiefbauleistungen. Bei Leitungsbeschreibungen müssen viele Neuregeln beachtet werden, wie bspw. bei Betonarbeiten. Auch bei Nebenleistungen oder Besonderen Leistungen gelten neue Bestimmungen.
Zusätzlich wurde die neue Norm DIN 18324 zu Horizontalspülbohrarbeiten aufgenommen. Die bislang gültige Klassifizierung „Boden- und Felsklassen“ wird nun ersetzt durch die Klassifizierung „Homogenbereiche“ für alle wichtigen Normen im Tiefbau. Die 26 fachtechnisch neu bearbeiten Normen müssen als Stand der Technik ab sofort beachtet werden, denn nur so können erstellen Leistungsverzeichnisse ohne Lücken und ohne Nachträge erstellt werden.
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